FAU Aachen

Anarchosyndikalistische Gewerkschaft

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Willkommen auf der Webseite der FAU-Aachen

fau_logoAuf den folgenden Seiten möchten wir uns und unsere Arbeit interessierten BesucherInnen vorstellen. Grundsätzliche Informationen zu unseren Zielen und Arbeitsschwerpunkten findet mensch unter diesen Links:

Selbstdarstellung und Ziele
| Vorteile einer Mitgliedschaft- Its Time to Organize | Über Uns | Presseerklärung zur Gründung

Aktuelles:
Hintergründe zu unserer Downtime | FAU Berlin gewinnt Prozess um Gewerkschaftsfreiheit

Doku: Arbeiten bis ins Grab

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Während PolitikerInnen mal wieder über die Erhöhung des Rentenalters diskutieren, ist die Arbeit bis ins hohe Alter für manche längst Realität. Der Film "Arbeiten bis ins Grab" des Regisseurs Marcus Weller stellt Menschen vor, die bis ins hohe Alter Geld verdienen - manche, weil sie es nicht anders wollen. Die meisten aber, weil sie nicht anders können. Dieser Trend wird sich in den nächsten Jahren weiter verschärfen. Das sogenannte Sparpaket der Bundesregierung und die sogenannte Reform des Gesundheitssystems lassen erahnen, in welche Richtung die Reise geht.

Inhaltsbeschreibung

Immer mehr alte Menschen arbeiten weit ueber das 70.Lebensjahr hinaus, auch weil die Rente zu niedrig ist. Hausfrauen, kleine Handwerker oder Langzeitarbeitslose trifft es besonders. "Das Niveau der gesetzlichen Rente wird in den naechsten Jahrzehnten so stark absacken, dass es fuer ein auskoemmliches Leben im Alter nicht mehr reichen wird", so auch der aktuelle Rentenbericht. Detlef Bichler, 69, zum Beispiel, arbeitet noch taeglich auf dem Bau. Obwohl der Ruecken schmerzt und er sich seinen Lebensabend eigentlich anders vorgestellt hat. Ein Schicksalsschlag in der Familie zwingt ihn, monatlich mindestens 2000 Euro zu verdienen. Ruecksicht auf sein Alter wird nicht genommen - die Termine auf dem Bau sind eng und muessen eingehalten werden. Rosemarie Czerwonsky ist 72 und hat mehrere Magenoperationen hinter sich, arbeitet aber taeglich als Putzfrau. Aus finanziellen Gruenden muesste sie eigentlich nicht jede Nacht um drei aufstehen, aber die ehemalige Strassenbahnfahrerin will auch heute noch etwas zu tun haben und anerkannt sein. Ihre Freundinnen finden das ein bisschen verrueckt. Guenther Huesgen, 72, wuerde gern zu Hause bleiben und seinen kaputten Ruecken pflegen, aber seine Rente ist zu knapp. Mit 782 Euro im Monat gilt er in Deutschland zwar als arm, doch fuer einen Mietzuschuss oder Gebuehrenbefreiung ist es zuviel. Deswegen arbeitet er als Gaertner fuer 400 Euro bei einem Industriebetrieb und tauscht seine Arbeitskraft gegen Naturalien bei Nachbarn ein. Sein Arzt raet ihm dringend aufzuhoeren, doch das kann er sich nicht leisten.

Gegendarstellung zur Berichterstattung zur antifaschistischen Demonstration am 18.6.2010 in Aachen

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Zur Berichterstattung der Aachener Nachrichten und Aachener Zeitung zur antifaschistischen Demonstration am 18.6.2010 in Aachen, haben die drei veranstaltenden Gruppen (AZ Aachen, Antifa A³ und AK Antifa Aachen) eine Gegendarstellung verfasst. Wir dokumentieren als UnterstützerInnen der Demonstration diese Gegendarstellung in voller Länge:

Sommerhitze: Temperatur-Grenzwerte am Arbeitsplatz

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Die junge Welt berichtet in der Online-Ausgabe vom 06.07.2010 über Temperaturgrenzwerte am Arbeitsplatz: Es ist es doch noch richtig Sommer geworden. Aber wer seine Zeit statt am Strand im heißen Büro oder in der Werkhalle verbringen muß, ist weniger begeistert. Zu heiß darf es allerdings auch hier nicht werden. Laut Anhang 3.5 der Arbeitsstättenverordnung soll die Lufttemperatur 26 Grad nicht überschreiten. Tut sie es dennoch, muß der Unternehmer zusätzliche Maßnahmen ergreifen, bei denen der Betriebsrat mitbestimmen kann. Rechtsgrundlage ist eine neue Regelung in Arbeitsstätten zur Raumtemperatur, die am 23. Juni dieses Jahres im Gemeinsamen Ministerialblatt Nr. 35 des Bundesinnenministeriums bekanntgemacht wurde.

Das Ministerialblatt Nr. 35 ist kostenpflichtig abrufbar unter: www.gmbl-online.de

Elena: Der elektronische Entgeltnachweis vor dem Aus?

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Wie die taz in der Online-Ausgabe vom 05.07.2010 berichtet, wird das umstrittene Verfahren zur elektronische Speicherung von ArbeitnehmerInnendaten "Elena" bis auf weiteres ausgesetzt.

Derzeit werden die Kosten des Projekts durch das Bundeswirtschaftsministerium und den Normenkontrollrat überprüft. Danach will man entscheiden, ob das Projekt gekippt wird. "Es wäre sinnvoll, erst einmal innezuhalten und ein Verfahren nicht weiterzutreiben, von dessen Entlastungswirkung man nicht überzeugt ist", sagte der bei dem Projekt federführende Wirtschaftsminister Rainer Brüderle (FDP) am Montag in Berlin.

Im Rahmen von "Elena", dem sogenannten Elektronischen Entgeltnachweis, müssen alle Arbeitgeber in Deutschland seit Januar dieses Jahres allmonatlich Daten zu Entgelten, Arbeitszeiten und Sozialversicherungsabgaben ihrer Beschäftigten an eine zentrale Speicherstelle melden. Im Falle von Kündigungen oder langen Krankheiten werden zudem Daten zu Fehlzeiten gespeichert. Nach einer zweijährigen Anfangsphase sollten dadurch Behörden in der Lage sein, Anträge von BürgerInnen auf Wohn-, Eltern- und Arbeitslosengeld zügiger zu bearbeiten. Bislang sind dazu Einkommensbescheinigungen in Papierform notwendig.

Alljährlich sollten durch das elektronische Verfahren 85 Millionen Euro an Bürokratiekosten gespart werden. Doch Datenschützer kritisierten "Elena" von Anfang an wegen des riesigen zentralen Datenvorrats.

Jetzt protestierten auch die Kommunen wegen der hohen Kosten, die durch die Einführung des Verfahrens entstünden. Der Aufwand für "Elena" sei groß, erklärte Franz-Reinhard Habbel, Sprecher des Deutschen Städte- und Gemeindebundes, der taz. So brauchen Antragsteller dank "Elena" etwa für Wohngeld künftig eine Chipkarte, die wiederum von der Behörde eingelesen werden muss, damit diese autorisiert wird, die Daten bei der Zentralen Speicherstelle abzufragen. Die Behörde muss dazu spezielle Lesegeräte anschaffen. Es sei mit einem Aufwand von 60 bis 80 Euro pro Zertifizierung und Chipkarte zu rechnen, erklärte Habbel. Die Kommunen hatten bei Brüderle protestiert.

Hinzu kommen Datenschutzprobleme. "Aus unserer Sicht gehört ,Elena' aus Datenschutzgründen gekippt. Insbesondere, weil für jeden viele Daten erhoben werden, die nie benutzt werden", erklärte Marit Hansen, stellvertretende Datenschutzbeauftragte in Schleswig-Holstein, der taz. Beispielsweise werden bei einer Kündigung Fehlzeiten an die Zentrale Speicherstelle weitergegeben, auch wenn der Betroffene anschließend "niemals bei einer Arbeitsagentur vorstellig wird", so Hansen. 35 Millionen Datensätze wurden bereits gespeichert.

Die Liste der Argumente, die gegen Elena sprechen ist viel länger als dieser kurze Text an Informationen hergibt. Da wir in der Vergangenheit bereits mehrfach über Elena berichtet haben, lohnt ein ein Blick auf die Artikel, die hinter unserem Elena-Tag hinterlegt sind.

Panorama: Ehrenämter bei Caritas & Co als Tarnung von Billigjobs

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Das Polit-Magazin Panorama berichtet in der Ausgabe vom 2. Juli 2010 über Tarnung von Ehrenämtern als Billigjobs. Viele Wohlfahrtsverbände nutzen eine steuer- und abgabenfreie Aufwandsentschädigung für ehrenamtliche Tätigkeiten offenbar dazu, reguläre Mitarbeiter teilweise abgabenfrei zu bezahlen. Schon drei solche Arbeitsverhältnisse reichen aus, um eine sozialversicherungspflichtige Vollzeitstelle zu ersetzen.


Jubiläum! Direkte Aktion: Ausgabe 200 soeben erschienen

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Die Jubiläumsausgabe Nr. 200 (Juli / August 2010) des anarchosyndikalistischen Fachblattes Direkte Aktion - für Klassenkampf, Streik, Kultur und Kreuzworträtsel - gibt es ab jetzt bei diversen Verkaufsstellen, auf unserem Büchertisch, als Abonnement (9 € im Jahr) oder als kostenloses Probeheft

Die 200. Ausgabe der Direkten Aktion berichtet über den Prozess um Gewerkschaftsfreiheit, Emmely und einer "klauenden" Kellnerin, die unheilige Allianz von DGB und Arbeitgeberverband, Arbeitskämpfe während der WM in Südafrika, Streiks in Griechenland, Situation der Gewerkschaften in Frankreich und vielem mehr…

Dieses Mal exklusiv mit dem Jubiläumscomic „Vom Tellerwäscher zum Revolutionär“, einem Rückblick vergangener Redakteurinnen und Redakteure und einem Bericht aus der Zukunft über die anarchosyndikalistische Revolution von 2036.

Weitere Informationen und das vollständige Inhaltsverzeichnis auf www.direkteaktion.org. Ausgabe 199 (Mai / Juni) kann ab sofort kostenlos online gelesen werden.

Rainald Grebe: Ich bin der (Bundes-)Präsident

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Zensusgesetz 2011: Stoppt die Volkszählung 2011

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Der Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung arbeitet aktuell an einer Verfassungsbeschwerde gegen die Volkszählung 2011, die zum 15. Juli 2010 beim Bundesverfassungsgericht eingereicht wird. Darin wird die Aussetzung der Volkzählung beantragt, da sie maßgeblich in die Grundrechte der Bürgerinnen und Bürger eingreift und verfassungswidrig ist.

Worum geht es?

Mit den Stimmen der großen Koalition aus CDU/CSU und SPD legte der Deutsche Bundestag im Jahr 2009 mit dem Zensusgesetz 2011 eine Volkszählung fest, für die bereits umfangreiche Vorbereitungen und Datensammlungen laufen.

Die Volkszählung 2011 stützt sich, anders als 1987, vor allem auf die Zusammenführung der Datensammlungen der Meldeämter und der Bundesagentur für Arbeit. Diese werden mit einer eindeutigen Identifikationsnummer gespeichert und mit Daten aus dem gleichzeitig neu erstellten Wohnungsregister zusammengeführt. Dazu müssen alle Eigentümer von Gebäuden und Wohnräumen detaillierte Angaben zu Eigentumsverhältnissen, Größe und Ausstattung der Wohnungen und zu den Mietern machen. Ebenso werden etwa 10 Prozent aller Bürger nochmals ausführlich persönlich befragt. Ein Widerspruch kann nicht eingelegt werden.

Wir sind der Meinung, dass die geplante Datensammlung weit über eventuelle Notwendigkeiten einer Volkszählung hinausgeht und außerdem wichtige Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts z. B. zur informationellen Selbstbestimmung verletzt und deshalb verfassungswidrig ist.

Wo liegt das Problem?

  • Ein Viertel bis ein Drittel aller in Deutschland ansässigen Personen werden zu Zwangsbefragungen aufgesucht und müssen “Erkundigungen” im familiären und nachbarschaftlichen Umfeld dulden.
  • Sensible persönliche Daten werden aus zahlreichen Quellen ohne Ihre Einwilligung zusammengeführt. Die Daten von Meldeämtern und Behörden werden somit zweckentfremdet.
  • Die Zuordnung der Daten ist über eine eindeutige Personenkennziffer möglich. Eine solche eindeutige, gemeinsame Ordnungsnummer hatte das Bundesverfassungsgericht 1983 ausdrücklich verboten.
  • Die Erhebung ist nicht anonym, da jederzeit Rückschlüsse auf Ihre Identität möglich sind. Es entstünde ein zentral verfügbares Personenprofil aller in Deutschland ansässigen Personen.
  • Die zentrale Verfügbarkeit der Personenprofile weckt Begehrlichkeiten. Die Datenschutz-Skandale der vergangenen Jahre haben gezeigt, dass das Missbrauchspotenzial einmal angelegter Datensammlungen enorm ist.
  • Die Abfrage der Daten laut deutschem Zensus-Gesetz geht über den von der EU geforderten Umfang hinaus, z. B. die Angabe des Religionsbekenntnisses, das insbesondere muslimische Glaubensrichtungen besonders differenziert und damit zur Beantwortung auffordert. So ließe sich zum Beispiel eine Liste aller Muslime in Deutschland erstellen, die ihre Religionszugehörigkeit angegeben haben.

Werdet aktiv!

Unterstützt die Kampagne gegen die Volkszählung, durch zum Beispiel Deine digitale Unterschrift zur Unterstützung der Verfassungsbeschwerde, Spenden oder werde kreativ und bring Dich anderweitig ein!

Quelle: zensus11.de

Bundesarbeitsgericht kippt die Tarifeinheit

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Die FAU-Frankfurt hat eine Stellungnahme zum Urteil des Bundesarbeitsgerichts zum Grundsatz der Tarifeinheit auf fau.org veröffentlicht. Diese Stellungnahme dokumentieren wir, ebenso wie  den Beschluß des BAG vom 23. Juni 2010, im folgenden Abschnitt.

Die Verdrängung eines geltenden Tarifvertrages nach dem Grundsatz der Tarifeinheit ist mit dem Grundrecht der Koalitionsfreiheit nach Art. 9 Abs. 3 GG nicht zu vereinbaren.

Am 23. Juni stimmte der zehnte Senat des Bundesarbeitsgerichts (BAG) dieser vom vierten Senat geänderten Rechtsauffassung zum Thema der Tarifeinheit zu und erlaubt ein bisschen mehr Gewerkschaftsfreiheit.

In einer Presseerklärung erklärte das BAG, dass in einem Betrieb mehrere Tarifverträge zur Anwendung kommen können und damit der Grundsatz der Tarifeinheit ("ein Betrieb - ein Tarifvertrag") in Fällen einer Tarifpluralität (1) aufgehoben sei. Wenn in einem Betrieb Tarifverträge mit verschiedenen Gewerkschaften abgeschlossen werden, haben diese für die jeweiligen Mitglieder auch Gültigkeit und müssen angewendet werden.

Die Rechtsnormen eines Tarifvertrags gelten für Beschäftigte durch deren Gewerkschaftsmitgliedschaft nach § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 Tarifvertragsgesetz (TVG) unmittelbar und zwingend.

Im Fall von Tarifpluralität sollen künftig bei den sogenannten Individualnormen, die den Inhalt, Abschluss und Beendigung eines Arbeitsverhältnisses regeln, wie auch bei den Inhaltsnormen, in denen z.B. Lohn, Arbeitszeit, Pausen und Urlaub festgelegt sind, die Tarifverträge verschiedener Gewerkschaften für die jeweiligen Mitglieder nebeneinander gelten.

Da das schriftliche Urteil noch nicht vorliegt, ist unklar, wie die Regelung bei den betrieblichen und betriebsverfassungsrechtlichen Normen zukünftig sein wird. Dieser Bereich, in dem beispielsweise die Lage der Arbeitszeit, Arbeitsschutzregelungen, Voraussetzungen für Kurzarbeit und die entsprechenden Mitbestimmungsrechte des Betriebsrats geregelt sind, wurde in der Presseerklärung des BAG nicht explizit erwähnt.

Wenn der zehnte Senat auch hier dem Antrag des vierten Senats gefolgt ist, werden diese Kollektivnormen aber nicht im Rahmen des Tarifrechts (also z.B. dieses Urteils) geregelt werden, sondern zukünftig im Rahmen des Arbeitskampf- bzw. Betriebsverfassungsrechts.

Video: Emmely gewinnt Prozess Gegen Kaiser´s

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10. Juni 2010, Erfurt - Rund 80 Personen versammelten sich am 10. Juni vor dem Bundesarbeitsgericht in Erfurt, um der entlassenen Kassiererin Emmely ihre Solidarität zu bekunden. Die Supermarktkette Kaiser’s hatte sie mit der Begründung gefeuert, sie habe Leergutbons im Werte von 1,30€ unterschlagen — nachdem sie den Streik in ihrer Fiale maßgeblich mitgetragen hatte.

Wenn Gerichtsentscheidungen Rückschlüsse auf gesellschaftliche Kräfteverhältnisse zulassen, dann haben neben Emmely und der FAU auch sie unterstützenden linken, emanzipatorischen Bewegungen gesiegt.

Musikalische Untermalung

In Solidarität mit Emmely und der FAU Berlin haben Atze Wellblech ein neues Stück komponiert. Zement am Schuh kann auf der Atze Wellblech - MySpace-Seite angehört und runtergeladen werden.

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