Verdi-Abschluss im Öffentlichen Dienst Februar 2008 - oder die 8Prozentlüge!
(Orginal Artikel von www.gegenstandpunkt.com)
Viele MitarbeiterInnen des öffentlichen Dienstes müssen seit 2005 mit dem Tarifvertrag TVÖD vorlieb nehmen. Dieser enthält neue (schlechtere) Verfahrensregelungen der Bezahlung und der Arbeitszeit.
Einschränkungen durch den TVÖD
- Konkurrenzlos niedrige Einstiegsgehälter (ab 1.286 Euro) für kostengünstige Neueinstellungen.
- Gesenkte BAT-Gehälter über die Verwandlung der familienbezogenen „Ortszulagen“ in geringere Leistungszulagen sowie über den Ersatz des „Bewährungsaufstiegs“ durch eben jene Entgeltstufen, die sie sich von Verdi unterschreiben ließen.
- Arbeitszeitflexibilisierung durch „Jahreszeitkonten“, die die Überarbeit zur Regel und Überstundenbezahlung zur Ausnahme machen.
- Ersetzung des Weihnachts- und Urlaubsgeld durch die geringere „Jahressonderzahlung“.
- Arbeitszeitverlängerung: Die Länder traten ein Jahr später dem „neuen Tarifwerk“ erst bei, nachdem eine Arbeitszeitverlängerung, je nach Bundesland verschieden, von Verdi akzeptiert worden war.
Nach der Tarifrunde 2008 verkündeten die Funktionäre von VERDI dann einen Verhandlungserfolg:
„8 % mehr Lohn“ für Leute, die durchschnittlich 2000 Euro brutto verdienen, das klang gut. Doch diese berühmten acht Prozent waren bloß in der Gewerkschaftspropaganda, in den Zeitungen und sonst nirgendwo zu finden.








