FAU Aachen

Anarchosyndikalistische Gewerkschaft

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Willkommen auf der Webseite der FAU-Aachen

fau_logoAuf den folgenden Seiten möchten wir uns und unsere Arbeit interessierten BesucherInnen vorstellen. Grundsätzliche Informationen zu unseren Zielen und Arbeitsschwerpunkten findet mensch unter diesen Links:

Selbstdarstellung und Ziele
| Vorteile einer Mitgliedschaft- Its Time to Organize | Über Uns | Presseerklärung zur Gründung

Aktuelles:
Hintergründe zu unserer Downtime | FAU Berlin gewinnt Prozess um Gewerkschaftsfreiheit

Öffentlicher Dienst - Quo Vadis

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Verdi-Abschluss im Öffentlichen Dienst Februar 2008 - oder die 8Prozentlüge! 

(Orginal Artikel von www.gegenstandpunkt.com)

 Viele MitarbeiterInnen des öffentlichen Dienstes müssen seit 2005 mit dem Tarifvertrag TVÖD vorlieb nehmen. Dieser enthält neue (schlechtere) Verfahrensregelungen der Bezahlung und der Arbeitszeit.

Einschränkungen durch den TVÖD 

  • Konkurrenzlos niedrige Einstiegsgehälter (ab 1.286 Euro) für kostengünstige Neueinstellungen.
  • Gesenkte BAT-Gehälter über die Verwandlung der familienbezogenen „Ortszulagen“ in geringere Leistungszulagen sowie über den Ersatz des „Bewährungsaufstiegs“ durch eben jene Entgeltstufen, die sie sich von Verdi unterschreiben ließen.
  • Arbeitszeitflexibilisierung durch „Jahreszeitkonten“, die die Überarbeit zur Regel und Überstundenbezahlung zur Ausnahme machen.
  • Ersetzung des Weihnachts- und Urlaubsgeld durch die geringere „Jahressonderzahlung“.
  • Arbeitszeitverlängerung: Die Länder traten ein Jahr später dem „neuen Tarifwerk“ erst bei, nachdem eine Arbeitszeitverlängerung, je nach Bundesland verschieden, von Verdi akzeptiert worden war.
8 % für zwei Jahre – Lohnkomponenten-Menü für eine Lohnsenkung à la carte
Nach der Tarifrunde 2008 verkündeten die Funktionäre von VERDI dann einen Verhandlungserfolg:
„8 % mehr Lohn“ für Leute, die durchschnittlich 2000 Euro brutto verdienen, das klang gut. Doch diese berühmten acht Prozent waren bloß in der Gewerkschaftspropaganda, in den Zeitungen und sonst nirgendwo zu finden.

AZ Aachen: Fight Nazischeiß Vol 3

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Nach Fight Nazischeiß Volume 1. & 2. folgt am kommenden Samstag (28.02.2009) ab 20 Uhr Fight Nazischeiß Volume 3 - ein antifaschistischer Jubelabend im Autonomen Zentrum Aachen (Vereinsstraße, nähe Hauptbahnhof) mit den folgenden Bands:

SILENCE MEANS DEATH - rock'n'rolliger dampfwalzen crust aus belgien.
* www.myspace.com/silencemeansdeathcrust

LINK - leicht vertrackter hardcore & crust, mit wahnsinnigem
wechselgesang und hammer-melodien, auch aus belgien. *
www.myspace.com/linkrocks

STATUS//HYSTERIE - düsterer, abwechslungsreicher hardcorepunk mit
leicht verkopften texten und dem ersten auftritt in aachen seit über
einem jahr.

BAUMHAUS BOYZ - punkrockhitmaschine aus aachen/jülich

Im Anschluß: Tanzparty bis in die frühen Morgenstunden.

(Via)

Reportage: Über die Arbeitskämpfe der WasserverkäuferInnen in Guatemala

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In der aktuellen Ausgabe der jungle world ist eine Reportage über die Lebens- und Arbeitsbedigungen von GewerkschafterInnen in Guatemala erschienen. Bespielhaft wird über gewerschaftlich organisierten WasserverkäuferInnen berichtet.
Von Coca-Cola lernen

Arbeiten darf nur, wer den Kontakt zu den Gewerkschaften einstellt: Wer in Guatemala in einer Gewerkschaft aktiv ist, lebt gefährlich. Wie zum Beispiel die Wasserverkäufer, die sich gegen Lohnkürzungen wehren wollten, eine Gewerkschaft gründeten und deshalb ihren Job verloren. Seit Monaten demonstrieren sie täglich vor dem Präsidentenpalast und werden dabei von Unbekannten terrorisiert. Ein Arbeiter wurde erschossen. [weiterlesen]

Landesarbeitsgericht Berlin: Fristlose Kündigung der Supermarktkassiererin Emmely in zweiter Instanz bestätigt

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Am vergangenen Montag verkündete Richterin Reber vom Landesarbeitsgericht Berlin das Urteil in der Berufung des Kündigungsschutzverfahrens der streikenden Kassiererin Barbara E. alias Emmely gegen die Verdachtskündigung durch die Kaiser's-Tengelmann AG. Das Landesarbeitsgericht wies Emmelys Kündigungsschutzklage zurück und erklärte den Verdacht für ausreichend begründet und die Kündigung als Mittel für angemessen. Die zuständige Richterin begründete ihre Entscheidung mit dem "irreparablen Vertrauensverlust" des Arbeitgebers. Dabei komme es nicht auf den geringen Wert der besagten Pfandbons an.

Eine Revision beim Bundesarbeitsgericht wurde nicht zugelassen. Barbara E.s Anwalt Benedikt Hopmann kündigte an, gegen das Urteil Verfassungsbeschwerde einzulegen und notfalls bis vor den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte zu ziehen.

Sozialgericht Dortmund: Dumpinglöhne sind sittenwidrig

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Lehnt ein Langzeiterwerbsloser einen Job zu Dumpinglöhnen ab, darf ihm nicht das Arbeitslosengeld II gekürzt werden. Das hat das Sozialgericht Dortmund in einem am Dienstag veröffentlichten Urteil entschieden (Az: S 31 AS 317/07). Im konkreten Fall hatte eine Bochumerin es abgelehnt, für einen Brutto-Stundenlohn von 4,50 Euro bei dem Textildiscounter kik zu arbeiten. Daraufhin senkte die ARGE ihr für drei Monate die Leistungen um 30 Prozent. Das Arbeitsgericht hat diese Kürzung nun wieder aufgehoben. Bei einem untersten Tariflohn von 9,82 Euro sei ein Stundenlohn von 4,50 Euro unzumutbar. [Siehe auch: Landesarbeitsgericht Bremen: Auspackhilfen in Supermärkten: 5 Euro Stundenlohn ist sittenwidrig]

Solche Stundenlöhne seien sittenwidriger Lohnwucher, erklärte das Gericht. "Arbeitslosen derartige Stellen mit Hilfe von Sanktionen aufzuzwingen, hieße, Lohndumping behördlicherseits zu unterstützen und das Lohngefüge weiter nach unten zu schrauben", hieß es in der Begründung. Ulrich Schorn, Pressesprecher des Sozialgerichts Dortmund, bewertete das Urteil keineswegs als ungewöhnlich. "Eigentlich sollte es selbstverständlich sein. Ungewöhnlich ist nur, dass die Arge die Leute zwingt, solche Arbeit anzunehmen. Aber da kann dieses Urteil für die Zukunft ja vielleicht heilsam sein."

Insolvensrecht: ArbeiterInnen müssen Löhne zurückzahlen

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In Zeiten der "Krise": Milliardenhilfen für Banken und Unternehmen. Rettungsschirme für ArbeiterInnen? Fehlanzeige! Hier wird zur Kasse gebeten. Möglich machts bspw. die Reform des deutschen Insolvenzrecht anno 1999. Im Falle einer Insolvenz ihres Arbeitgebers können ArbeiterInnen gezwungen werden, mehrere Monatslöhne komplett zurück zu zahlen- wovon jährlich Etliche betroffen sind. Von Lohnrückzahlungen durch Manager und andere leitende Angestellte in Millionenhöhe ist uns derzeit nichts bekannt.


Infotour: Selbstorganisation und Arbeitskämpfe in Spanien und der BRD

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Im April 2009 findet eine Infotour der CNT-AIT Sevilla und der FAU-IAA in insgesamt 7 Städten statt. Thema der Veranstaltungen wird Selbstorganisation und Arbeitskämpfe in Spanien und der BRD sein. Innerhalb der Region West machen die TeilnehmerInnen der Rundreise am 24. April in Duisburg Station.

[Update] FAU Berlin: Arbeitskampf im Kino Babylon Mitte und die Arbeitsbedingungen auf der Berlinale

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Die FAU-Betriebsgruppe des Berliner Kinos Babylon und das Allgemeine Syndikat der FAU Berlin kämpfen vor und während der Berlinale für bessere Arbeitsbedinungen und mehr Lohn. Wir dokumentieren eine kleine Auswahl von bisher erschienen Artikeln und Presseerklärungen.

FAU Berlin: Kino Babylon Mitte und der Arbeitskampf auf der Berlinale - Beschäftigte des Kino Babylon kämpfen um bessere Arbeitsbedingungen.

FAU Hannover: Streikrecht für AnfängerInnen

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Anläßlich der Tarifverhandlungen im Öffentlichen Dienst der Länder, haben die in der FAU Hannover organisierten Landesbeschäftigten eine Streikinfo für Unorganisierte herausgegeben. Dabei handelt es sich um eine überarbeitete Fassung der bereits im Jahre 2006 erschienen Version. Die Streikinfo ist eine Art F.A.Q. (häufig gestellte Fragen): Sie informiert über Rechte von streikbereiten Beschäftigten, die in keiner verhandlungsführenden oder gar keiner Gewerkschaft organisiert sind. Die komplette Dokumentation der F.A.Q. findet ihr hier.

Vielerorts herrscht große Verunsicherung darüber, welche Rechte die Kolleginnen und Kollegen während eines Arbeitskampfes wahrnehmen können, die sich nicht organisiert bzw. keiner etablierten Gewerkschaft angeschlossen haben. Oftmals vermitteln uns gerade Gewerkschaftsfunktionärinnen und Gewerkschaftsfunktionäre, aber auch Vorgesetzte, den Eindruck, dass uns grundlegende Rechte als Arbeitnehmer/in erst dann zustehen, wenn wir Mitglied einer dieser Gewerkschaften sind. Dem ist nicht so!

Das Papier ist in einer größerer Auflage erschienen und kann zum Selbstkostenpreis (Druck + Versandkosten) bei der FAU-Hannover bestellt werden. Auf der verlinkten Webseite befinden sich u.a. aktuelle Informationen zu den Arbeitskämpfen der Landesbeschäftigten, an denen sich die Syndikate der Lokalförderation (solidarisch) beteiligen.

Spanien: Lebrija - 90 Prozent Beteiligung am ersten Generalstreik gegen die Krise

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Gerneralstreiken gegen die Krise: Lebrija ist eine andalusische Kleinstadt rund 60 km südlich von Sevilla. Seit dem 18. Februar ist der Ort mit seinen 26.000 EinwohnerInnen schlagartig berühmt geworden - als erste Stadt Spaniens, in der die Bevölkerung einen Generalstreik gegen die Krise und gegen die Vetternwirtschaft der Kommunalregierung durchgeführt hat. Organisiert wurde dieser Streik, an dem sich zwischen 90 und 95 Prozent aller Beschäftigten beteiligt haben, von der anarcho-syndikalistischen Gewerkschaft CNT und einem EinwohnerInnen-Komitee, das Erwerbslose vor einigen Wochen gegründet hatten. Der konkrete Anlass für den Generalstreik ist die Vetternwirtschaft der regierenden Linkskoalition aus PSOE und IU sowie der mit diesen verbändelten Gewerkschaften UGT und CC.OO bei der Vergabe von Jobs aus staatlichen und kommunalen Hilfsprogrammen. Die Gruppen, die den Generalstreik organisiert haben, haben für diesen allerdings auch ausdrücklich mit dem Hinweis mobilsiert, er sei „der erste Generalstreik gegen die Krise"- was nicht nur in Spanien etwas Gänzlich Neues ist und ein Beispiel, das hoffentlich Schule machen wird.

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