Die Jungle World berichtet in ihrer aktuellen Ausgabe über die Aktionswoche der FAU für die Abschaffung der Leiharbeit. Leiharbeit bedeutet: weniger Lohn für die gleiche Arbeit. Gewerkschaften und Arbeitsämter tragen ihren Teil zu diesem Umstand bei.
»Bisher konnten diese Menschenmakler ihrem anrüchigen und lukrativen Gewerbe in aller Ruhe nachgehen, weil keine Behörde, kein Unternehmerverband und kein Betriebsrat es wagte, gegen die als harmlose Einzelfirmen getarnten Vermittlungsbüros einzuschreiten.« So beschrieb der Spiegel 1957 das System der Leiharbeit. Es sei ein »zwielichtiges Vermittlergeschäft« zur Ausbeutung von »beschäftigungslosen Flüchtlingen, Urlaubern, entlassenen Strafgefangenen« und Arbeitslosen. Mittlerweile ist die Leiharbeit als Teil der »Agenda 2010« ein staatlich geförderter, immer größer werdender Sektor des Arbeitsmarktes. Im vergangenen Jahr waren 800 000 Menschen darin beschäftigt, seit Beginn der Krise wurden allerdings 300 000 von ihnen entlassen.
Die »gewerbliche Arbeitnehmerüberlassung« war in Deutschland lange Zeit verboten. 1967 hob das Bundesverfassungsgericht das Verbot auf und schuf so einen »Freiraum wirtschaftlicher Betätigung«, wie es damals in der Begründung hieß. Mit den Hartz-Gesetzen wurden die Bestimmungen zur Leiharbeit modifiziert und die Vermittlung von Arbeitskräften wurde erleichtert, angeblich mit dem Ziel, Arbeitslose wieder in den Arbeitsmarkt zu integrieren. Firmen sollten ihr Personal in Leiharbeit »testen« können, ohne mit den zuvor gültigen arbeitsrechtlichen Bestimmungen konfrontiert zu sein.
Der angestrebte so genannte Klebe-Effekt blieb aber weitgehend aus. Einer Studie der Hans-Böckler-Stiftung zufolge bekommen nur 15 Prozent der Leiharbeiter im Anschluss eine feste Stelle, der DGB vermutet, dass der »Klebe-Effekt« »in der derzeitigen Krise gegen Null geht«. Statt ein erster Schritt zu einem festen Job zu sein – sofern man den haben will –, reicht diese Art der Arbeit bei vielen noch nicht einmal aus, um den Lebensunterhalt zu sichern. Jeder achte Leiharbeiter ist trotz Vollzeitbeschäftigung auf ergänzende Leistungen nach Hartz IV angewiesen. Gleichzeitig werden Festanstellungen immer seltener, viele Firmen entlassen Mitarbeiter, um sie bei Bedarf temporär und zu schlechteren Bedingungen wieder anzumieten.
Zwar wurde zum Schutz der Leiharbeiter der Grundsatz »Equal Pay – Equal Treatment« im Gesetz festgeschrieben, der gleichen Lohn für gleiche Arbeit und gleiche Arbeitsbedingungen sicherstellen soll – was im übrigen als Artikel 23 längst in der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte zu finden ist. Jedoch wurde im Arbeitnehmerüberlassungsgesetz (AÜG) ein Passus hinzugefügt, der es erlaubt, mit Tarifverträgen von diesem Grundsatz abzuweichen. »Dadurch bekommen die Leute generell Dumpinglöhne, die weit unter dem liegen, was ihnen laut Gesetz zusteht. Was als Ausnahmemöglichkeit im Gesetz verankert wurde, ist mittlerweile die Norm«, sagt Kersten Cohrs von der Freien Arbeiterinnen- und Arbeiter-Union (FAU) Frankfurt der Jungle World.
Um sich bei der Ausarbeitung der Tarifverträge nicht auf die sozialdemokratischen Gewerkschaften verlassen zu müssen, wurde zu der Zeit, als die Hartz-Gesetze eingeführt wurden, die »Tarifgemeinschaft Christlicher Gewerkschaften Zeitarbeit und Personalserviceagenturen« (CGZP) gegründet. Diese handelte in den vergangenen Jahren Tarifverträge zu äußerst schlechten Bedingungen für die Leiharbeiter aus. Im Frühjahr wurde ihr vom Amtsgericht Berlin deswegen die »Tariffähigkeit« aberkannt. Sollte der Beschluss in zweiter Instanz bestehen bleiben, dürfen sich viele Leiharbeiter auf kräftige Nachzahlungen freuen, da dann die Tarifverträge ungültig würden und die Arbeiter rückwirkend Anspruch auf gleiche Bezahlung hätten.
Zum vollständigen Artikel: Eine Woche gegen Menschenmakler