FAU Aachen

Anarchosyndikalistische Gewerkschaft

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Arbeitsrecht

FAU Berlin: Infoveranstaltung und Demo für Gewerkschaftsfreiheit

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Fau Berlin: Verboten Kämpferisch! Gewerkschaftsfreiheit verteidigen! Info-Veranstaltung Fr, 18.12. 19 Uhr | Demo Sa, 19.12. 16 Uhr

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Seit dem 11.12. darf die FAU Berlin sich per einstweiliger Verfügung nicht mehr Gewerkschaft nennen. Das bedeutet de facto ein Verbot dieser kleinen kämpferischen ArbeiterInnenorganisation.

Ausgelöst wurde diese juristische Maßnahme von der Geschäftsführung des Kinos Babylon Mitte, die damit offensichtlich die konsequente Selbstorganisation der Beschäftigten in ihrem Betrieb lahmlegen möchte. Im Babylon ist ein großer Teil der Belegschaft in der FAU organisiert und wird von ihr seit Monaten erfolgreich bei Arbeitskämpfen unterstützt.

Dass das Landgericht so einen starken Angriff auf die Gewerkschaftsfreiheit ohne Gegenanhörung durchwinkt, ist ein Skandal. Es schafft nicht nur einen Präzedenzfall, der jede Form von freier gewerkschaftlicher Organisation unterbinden könnte, sondern ist auch ein Angriff auf das Grundrecht auf Koalitionsfreiheit.
Dagegen müssen wir alle auf die Straße gehen!

Kommt zahlreich zur Demo in Berlin!
19.12. - 16 Uhr - Straßburger Straße Ecke Metzer Straße


Hört euch die ganze Geschichte an!
Infoveranstaltung in Berlin zum Arbeitskampf im Babylon und zum faktischen Gewerkschaftsverbot
18.12. - 19h - im FAU-Lokal - Straßburger Str. 38


Stärkt das Recht, selbst zu entscheiden, mit wem und wie ihr euch organisieren wollt.
Stärkt die FAU und tretet ein! www.fau.org/verbot
Und/oder spendet: FAU Berlin | Konto-Nr.: 3703001711 | BLZ: 16050000 | Bank: Mittelbrandenburgische Sparkasse | Verwendungszweck: Mäuse für die Katze

Babylo(h)n - mit einstweiligen Verfügungen gegen Gewerkschaften

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Basisgewerkschaft: Verboten! - FAU Berlin darf sich nicht mehr Gewerkschaft nennen.

Der Freien ArbeiterInnen Union Berlin (FAU) wurde am 11.12.2009 per einstweiliger Verfügung vom Landgericht Berlin verboten, sich als Gewerkschaft oder Basisgewerkschaft zu bezeichnen. Bei Androhung einer Geldstrafe oder Haft müssen die „Ex“-GewerkschafterInnen ab nun darauf verzichten, ihre Arbeit beim Namen zu nennen. Dies ist der Höhepunkt einer Reihe von Versuchen der Neuen Babylon Berlin GmbH juristisch gegen die stärkste und aktivste Arbeitnehmervereinigung im Betrieb vorzugehen.

Ohne mündliche Verhandlung folgte das Landgericht der Argumentation der Gegenseite, der FAU Berlin sei bereits im Oktober vom Arbeitsgericht der Gewerkschaftsstatus aberkannt worden. In diesem Urteil wurde der FAU Berlin zwar der Boykott des Kinos untersagt, die Gewerkschaftseigenschaft stand indes nicht zur Disposition.

Elena: Wer streikt wird zentral registriert

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Elena: Alle ArbeiterInnen die sich an Streiks beteiligen werden zentral von einer Bundesbehörde erfasst. Bei Streiks mit anschließender Kündigung sind ArbeiterInnen von Kürzungen des Arbeitslosengeldes bedroht!

Die Frankfurter Rundschau berichtete am Montag dieser Woche über die ab dem 1. Januar 2010 geplante Einführung der bundesweiten Datenbank Elena - ein neues Verfahren zur Kontrolle des Arbeitseinkommens. Bereits im vergangenen Jahr berichteten wir über die geplante Einführung (Siehe dazu: Elena). 

In Ausgabe 189 der Direkten Aktion (Rubrik Big Brother) ist ein Artikel über Elena erschienen, den wir im zweiten Abschnitt dieses Beitrags dokumentieren. Des weiteren dokumentieren wir einen Artikel, der in der Jungen Welt erschienen ist und geben Hinweise auf weitere lesenswerte Artikel in Form einer kleinen Linkliste, die wir fortlaufend aktualisieren werden.

Arbeitgeber Kirche: Lohnerhöhung? Da hilft nur Beten!

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Die Kirchen sind nach dem Staat der größte Arbeitgeber in Deutsch­land. Ihre Sonderrechte finden mittlerweile aber auch andere Arbeitgeber attrak­tiv.

Thema in der aktuellen Jungle World (Ausgabe 48/09) sind "Christliche Arbeitgeber" und ihr arbeitsrechtlicher Sonderstatus. Denn: Das Grundgesetz gilt nicht für alle, die beiden großen Kirchen genießen Son­der­rechte. Streiken ist den Angestellten Gottes verboten. Auch Betriebsräte gibt es für die fast eine Million Beschäftigten von Caritas und Diakonie nicht. Wer im sozialen Bereich arbeiten will, orientiert seinen Lebenswandel am besten am kirchlichen Maßstab. Eine religiöse Verfehlung kann zur Kündigung führen. Die größten Arbeitgeber Deutschlands müssen sich nicht an das Antidiskriminierungsgesetz halten, obwohl der Staat sie finanziert. Die Kirchen betreiben mit ihren Wohlfahrtsverbänden in großem Maßstab christliche Missionierung – und wer zahlt das? Mutter Teresa? Wer’s glaubt, wird selig!

Kündigung wegen des Verzehrs von Teewurst

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Eine fristlose Kündigung wurde gegen eine in der Seniorenresidenz St. Martinshof in Hannover-Misburg beschäftigte körperbehinderte Altenpflegehelferin wegen eines Bagatellvergehens ausgesprochen. Sie hatte sich ein Brot mit einem Stück Teewurst bestrichen, das für die HeimbewohnerInnen bestimmt war. Die 41jährige hat dagegen vor dem Arbeitsgericht Hannover geklagt. Am 2. Dezember gibt es zunächst einen Gütetermin, wie ein Gerichtssprecher am Freitag bestätigte.

Die Pflegerin hat 18 Jahre lang in dem Heim gearbeitet. Seit August ist das Evangelische Johannesstift Altenhilfe in Berlin Träger der Einrichtung. Dessen Geschäftsführer reiste am Freitag nach Hannover, um sich über die Hintergründe zu informieren, wie ein Sprecher des Stifts sagte. Man sei am Morgen »beinahe vom Stuhl gefallen«, nachdem man von dem Fall gehört habe, fügte er hinzu.

Kündigungen im Streit um geringe Werte haben in den vergangenen Monaten mehrfach für Aufsehen gesorgt. Leider sieht das individuelle Arbeitsrecht die Möglichkeit vor bei "Diebstahl" schon "auf Verdacht" zu Kündigen. Selbst wenn (!) dann bewiesen werden kann (oder wenn es sich nur um Bagatellen handelt, siehe Beispiele) das die Kündigung an sich nicht gerechtfertigt war, ist eine Wiedereinstellung, wegen des "zerrütteten Vertrauensverhältnisses" oft nicht vorgesehen.

Kündigung wegen Mitnahme von Umzugskartons

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Wieder verliert ein abhängig Lohnbeschäftigter wegen eines Bagatelldelikts seinen Job. Spiegel Online berichtet von einem 50-jährigen Mann, dem nach 27-jähriger Betriebszugehörigkeit gekündigt wurde, nachdem er mehrere gebrauchte Kartons seines Unternehmens aus dem baden-württembergischen Trossingen für den Umzug seiner Tochter mit nach Hause genommen hatte. Er wurde beim Einpacken der Kartons von einer Überwachungskamera gefilmt. Die Firma sah dies als Diebstahl an und kündigte dem Mann fristlos. Dagegen zog der Mitarbeiter vors Arbeitsgericht. Er habe geglaubt, die Kartons würden nicht mehr gebraucht, sagte er nach SWR-Angaben.

In einem Vergleich vor dem Arbeitsgericht Villingen-Schwenningen einigten sich beide Parteien nach Angaben des Südwestrundfunks (SWR) darauf, die Kündigung gegen eine Abfindung von 6.000 Euro aufrechtzuerhalten - Angesichts der Dauer der Betriebszugehörigkeit, der drohenden Erwerbslosigkeit und der Chance, als 50-jähriger einen neuen Job zu ergattern wohl ein schlechter Scherz. Durch die Anerkennung des Vergleichs verliert er außerdem vorübergehend den Anspruch Arbeitslosengeld.

Erst in der vergangenen Woche hatte ein Gericht in Radolfzell am Bodensee entschieden, dass die Mitarbeiterin eines Seniorenheims nach dem Diebstahl mehrerer Maultaschen zu Recht entlassen wurde. Nach den Richtern in Radolfzell betonte auch der Vorsitzende der Kammer in Villingen-Schwenningen, der Wert eines gestohlenen Gegenstandes spiele keine Rolle für eine Kündigung. Entscheidend sei der entstandene Vertrauensbruch.

Arbeitsgericht Konstanz: Kündigung wegen sechs Maultaschen

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Wie der Stern in seiner Online-Ausgabe berichtet hat das Arbeitsgericht Radolfzell die Wiedereinstellungsklage einer 58-jährigen Altenpflegerin aus Konstanz am vergangenen Dienstag abgewiesen. Sie wurde wegen des Diebstahls von sechs Maultaschen im Wert von drei bis vier Euro gekündigt. Die Frau war im April nach 17 Jahren Betriebszugehörigkeit entlassen worden. Es habe sich um übriggebliebenes Essen gehandelt, das ansonsten im Müll gelandet wäre, hatte die 58-jährige Pflegerin zu ihrer Verteidigung betont. Sie habe vier Maultaschen im Heim aufwärmen wollen. Nach einem langen Arbeitstag und vor einer anschließenden Fortbildung habe sie keine Möglichkeit gesehen, ihren Hunger auf andere Art zu stillen. Zudem hätten auch andere Beschäftigte schon Essen mitgenommen. (Wir berichteten: Spitalstiftung Konstanz: Altenpflegerin wegen des Mitnehmens von Essensresten gekündigt)

Das Gericht sah es nun jedoch durch Zeugenaussagen als erwiesen an, dass die Frau sechs Maultaschen in einer Tasche versteckt, um sie mit zu sich nach Hause zu nehmen. Sie habe damit gegen die ausdrückliche Anweisung der Heimleitung verstoßen, wonach Essensreste nicht vom Personal mitgenommen werden dürften, betonte die Richterin. Der Träger des Heims, die Konstanzer Spitalstiftung, hatte von einem Diebstahl gesprochen, der das Vertrauensverhältnis zwischen Arbeitgeber und der Mitarbeiterin zerrüttet habe, der 58-Jährigen zuerst aber auch 18.000 Euro als Abfindung angeboten. Ein vom Gericht vorgeschlagener Vergleich mit einer Abfindung in Höhe von 25.000 Euro hatte die Frau abgelehnt. Sie wollte ihren Teilzeitjob behalten. Der Verteidiger der Altenpflegerin hatte den Standpunkt vertreten, angesichts der langen Beschäftigung der 58-Jährigen wäre eine Abmahnung ausreichend gewesen.

Der Fall reiht sich ein in eine lange Kette von Kündigungen wegen Bagatellen. Siehe dazu:

Kündigungsschutzklage eines Mannheimer Müllmanns erfolgreich Kündigung beim Industrie-Dichtungen Hersteller JAWA wegen des Aufladens eines Handy; Bäcker wegen des Verzehrs von Brotaufstrich gekündigt Kündigung auf Verdacht: Kaisers kündigt der Supermarktkassiererin Emmely wegen Pfandbons;

Gehaltsrechner Öffentlicher Dienst

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Einen sehr schön gemachten Gehalts-Rechner für anscheinend alle Angestellte im Öffentlichen Dienst gibt es hier:
oeffentlicher-dienst.info/einstieg/

habe den Rechner einmal positiv geprüft,
aber jedeR möge die Ergebnisse selber gegenchecken!


ErzieherInnen und HeilpädagogInnen aufgepasst!

Das Tarifergebnis vom 27. Juli 2009 gibt ErzieherInnen und HeilpädagogInnen mit "schwieriger Tätigkeit" nach TvöD die Möglichkeit, zwischen der neuen Eingruppierung in "S 8" und dem Verbleib in der alten "EG 9" zu wählen. Dies muss bis zum 31.12.2009 beantragt werden.
EG 9 und S 8 unterscheiden sich – wie unten dargestellt - nicht nur hinsichtlich der Beträge, sondern auch hinsichtlich der Laufzeit der einzelnen Stufen. EG 9 endet für die beiden oben genannten Berufsgruppen zudem bereits in Stufe 5, während die S-Tabelle in Stufe 6 weitergeführt wird. Die "S-Werte" sind in den Stufen 1 bis 5 niedriger als die "EG-Werte", erst in Stufe 6 der "S-Tabelle" ergibt sich ein Vorteil von 38,60 Euro. Insofern muss sehr sorgfältig individuell geprüft werden, ob ein Verbleib in EG 9 günstiger ist als der Wechsel in S 8.
Im Anhang ist die Vergleichstabelle.

Kündigung beim Industrie-Dichtungen Hersteller JAWA wegen des Aufladens eines Handys

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Die Kündigungsmeldungen, die mensch in den letzten Monaten der Presse- und Bloggersphäre entnehmen kann werden immer absurder:

Handy aufgeladen - Fristlose Kündigung


Einem Arbeiter aus Oberhausen wurde wegen des Aufladens seines Handys am Arbeitsplatz fristlos gekündigt. Den Schaden, den er damit seinem Arbeitgeber - dem Industrie-Dichtungen Hersteller JAWA -  zufügte, betrug laut Gutachter 0,014 Cent. Bei 200 Arbeitstagen pro Jahr und täglicher Handy-Aufladung hätte Mohammed Sheikh dreieinhalb Jahre gebraucht, um einen Euro zu erbeuten. Arbeitsrechtler Hans Henning Klingen, der Mohammed Sheikh vertritt.: „So ein Fall ist mir in mehr als dreieinhalb Jahrzehnten als Jurist noch nicht untergekommen."

Fotos am Arbeitsplatz


Zudem, so der zweite Vorwurf des Vorgesetzten, habe Sheikh mit besagtem Handy auch noch die Maschine fotografiert, an der er arbeitet. Auch das sei im Unternehmen verboten. Warum genau, bleibt allerdings unklar. Hans Henning Klingen weiter:"Dass Herr Sheikh damit Industriespionage hätte betreiben wollen, zu dieser Behauptung hat sich auch die Firma nicht verstiegen. Das hätte ohnehin niemand geglaubt, denn da gibt es nichts zu spionieren. Herr Sheikh presst simple Dichtungen."

Der Arbeitgeber wertete diese beiden Vorkommnisse als Straftatbestand und erteilte Mohammed S. zudem Hausverbot. Der Arbeiter war 15 Jahre in der Oberhausener Firma angestellt.

Vergleich

Bei einem Arbeitsgerichtsprozess in diesem Monat wurde von Seiten des Gerichts ein Vergleich vorgeschlagen, da man die Schadenssumme als zu geringfügig betrachte. Auf das Versprechen des Arbeiters in Zukunft keine Handys mehr am Arbeitsplatz zu laden, solle man von einer Kündigung absehen.

Die Streitparteien haben bis zum 29. Oktober Zeit sich zu entscheiden, ob sie einem Vergleich zustimmen.

Via Trueten

Kündigungsschutzklage eines Mannheimer Müllmanns erfolgreich

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Die junge Welt berichtet in ihrer heutigen Ausgabe von der Kündigungsschutzklage eines Mannheimers Müllmanns, der im Dezember 2008 wegen Diebstahls fristlos gekündigt worden war. Der Angestellte hatte ein Reisebett aus dem Sperrmüll genommen, um es für seine kleine Tochter zu nutzen. Kollegen hatten den zweifachen Familienvater auf das ausrangierte Kinderzimmermöbel aufmerksam gemacht, das sonst in der Schrottpresse gelandet wäre. Für seinen »Arbeitgeber«, die Mannheimer Gesellschaft für Abfallbeseitigung und Städtereinigung mbH & Co. KG, ein klarer Fall von irreparablem Vertrauensbruch: Mehmet G. wurde ohne Vorwarnung und Abmahnung auf die Straße gesetzt.
Das Gericht sah die Sache etwas anders. Zwar sei die Tat juristisch durchaus als Diebstahl zu werten, konzedierte Richterin Sima Maali-Faagin. Allerdings sei es im Unternehmen gängige Praxis gewesen, intakte Gegenstände aus dem Müll für den Privatgebrauch der Beschäftigten zu recyclen. »Es ist davon auszugehen, daß er das Reisebett hätte an sich nehmen dürfen, wenn er um Erlaubnis gebeten hätte«, so die Richterin. Die Kündigung sei nicht verhältnismäßig und daher unwirksam. Mehmet G. muß nun wieder eingestellt werden, sein Lohn muß ihm nachgezahlt werden. Die Geschäftsführung hatte im Vorfeld einen Vergleich kategorisch abgelehnt, nun kündigte der Anwalt des Unternehmens Berufung an. Mehmet G. erklärte, er müsse erst mal nachdenken, »ob ich wieder in dem Betrieb arbeiten will«.

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Zitat des Tages und der Nacht

"Wissen wir denn, ob das, was uns heute utopisch erscheint, in der nächsten, übernächsten Epoche nicht schon Realität sein kann?"


Louise Michel

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