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Zitat des Tages und der Nacht

Anarchie ist Sozialismus und Freiheit in einem. Freiheit ohne Sozialismus besteht aus Privilegien und Sozialismus ohne Freiheit bedeutet Gewalt und Unterdrückung.
(Michail Bakunin)

 

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Arbeitsrecht: Unerlaubte Fragen im Bewerbungsgespräch E-Mail
Freitag, 20. Juni 2008

Grundsätzlich gilt: Nicht alles, was im Vorstellungsgespräch gefragt wird, muss auch beantwortet werden.

Potentielle Arbeitgeber dürfen im Bewerbungsgespräch zwar nach dem Familienstand fragen, bei nicht verheirateten Bewerbern ist es aber nicht erlaubt, sich nach einer geplanten Eheschließung zu erkundigen. Dies könnte nämlich nach Ansicht von Rechtsexperten auf eine mögliche Diskriminierung in Bezug auf die sexuelle Identität hinweisen.

Mit Inkrafttreten des seit August 2006 gültigen Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes sollen Diskriminierungen solcher Art verhindert werden. Deshalb darf auch nicht explizit nach einer Behinderung, dem Alter oder den finanziellen Verhältnissen gefragt werden. Letztere dürfen nur dann Thema im Bewerbungsgespräch sein, wenn es z.B. um eine Stelle in einer Bank oder als Kassiererin geht. Auch die Nachfrage nach dem Gehalt beim früheren Arbeitgeber ist nach einem Urteil des Bundesarbeitsgerichts nur unter bestimmten Voraussetzungen erlaubt - etwa dann, wenn die bisherigen Bezüge Schlüsse auf seine Eignung ermöglichen. Die Frage nach einer Gewerkschafts- oder einer Parteizugehörigkeit sind ebenso tabu wie die nach der ethnischen Herkunft, der Religion oder der Weltanschauung. Bei der Religionszugehörigkeit besteht allerdings eine Ausnahme im Falle eines kirchlichen Arbeitgebers, etwa bei einem katholischen Kindergarten.

Doch was tun, wenn man als BewerberIn trotzdem mit solchen Fragen konfrontiert wird? Dann sollte man den Arbeitgeber nicht offensiv auf die Unzulässigkeit hinweisen, sondern entweder diplomatisch reagieren oder mit der Nachfrage kontern, ob das Interesse an privaten Verhältnissen etwas mit dem Job zu tun habe. Möglicherweise hatte sich der Personalchef ohnehin gar nicht für die Antwort auf die gestellte Frage, sondern mehr dafür interessiert, wie der Bewerber mit der Situation umgeht.

Quelle: Arbeitsmarkt Bildung / Kultur / Sozialwesen 11 / 2008 via FAU-Bonn (Thx!)

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