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Arbeitsrecht

Babylo(h)n - mit einstweiligen Verfügungen gegen Gewerkschaften

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Babylo(h)n - mit einstweiligen Verfügungen gegen Gewerkschaften
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Basisgewerkschaft: Verboten! - FAU Berlin darf sich nicht mehr Gewerkschaft nennen.

Der Freien ArbeiterInnen Union Berlin (FAU) wurde am 11.12.2009 per einstweiliger Verfügung vom Landgericht Berlin verboten, sich als Gewerkschaft oder Basisgewerkschaft zu bezeichnen. Bei Androhung einer Geldstrafe oder Haft müssen die „Ex“-GewerkschafterInnen ab nun darauf verzichten, ihre Arbeit beim Namen zu nennen. Dies ist der Höhepunkt einer Reihe von Versuchen der Neuen Babylon Berlin GmbH juristisch gegen die stärkste und aktivste Arbeitnehmervereinigung im Betrieb vorzugehen.

Ohne mündliche Verhandlung folgte das Landgericht der Argumentation der Gegenseite, der FAU Berlin sei bereits im Oktober vom Arbeitsgericht der Gewerkschaftsstatus aberkannt worden. In diesem Urteil wurde der FAU Berlin zwar der Boykott des Kinos untersagt, die Gewerkschaftseigenschaft stand indes nicht zur Disposition.

Rückblick

Seit annähernd einem Jahr kämpft die FAU Berlin mit Angestellten des Halbkommunalen Kinos Babylon Mitte in Berlin für bessere Arbeitsbedingungen im hochsubvetionierten Betrieb. Nach einem Arbeitskampf und Boykottaufruf, der laut Geschäftsführung zu erheblichen Problemen mit Medien- und KooperationspartnerInnen führte, hatte die Linkspartei Verhandlungen mit dem Vizelandesvorsitzenden von Verdi herbeigeführt, um auf die Schnelle einen Tarifvertrag abschliessen zu lassen und die Situation zu befrieden. Geschäftsführung, Linkspartei und Verdi-Chefetage teilen das gemeinsame Interesse einer alternativen Basisgewerkschaft abseits der etablierten Gewerkschaftslandschaft keinen Raum zu bieten. Nachdem vom Senat umgehend die Gelder für einen Abschuss an der Untergrenze des Verdi-Flächentarifs bereitgestellt wurden, müssen Verdi Berlin-Brandenburg, Berliner Regierungslinke und Babylon-Geschäftsführung offenbar sicherstellen, von der FAU keine weiteren kritischen Kommentare und gewerkschaftlichen Massnahmen befürchten zu müssen.

Die FAU, die bisher selbstverständlich an Betriebsversammlungen teilnahm, arbeitete mit dem Großteil der Belegschaft einen Tarifvertragsentwurf aus und führte erste Gespräche mit der Geschäftsleitung. Nach der Verdi-Intervention forderte die Belegschaft einstimmig eine gemeinsame Verhandlungsführung der im Betrieb vertretenen Gewerkschaften mit der Geschäftsführung. Verdi verhandelte aber unter Umgehung aller Belegschaftsforderungen allein.

Die Geschäftsführung hat flankierend angekündigt mit Rückendeckung durch Verdi alle Teilzeitstellen durch neu einzustellende Vollzeitkräfte zu ersetzten. Seit Gründung des Betriebsrats vor einem Jahr wurde die Belegschaft bereits um die Hälfte reduziert. Die Betriebsgruppe Babylon der FAU Berlin hat angekündigt sich nicht einschüchtern zu lassen und weiterhin hartnäckig für bessere Arbeitsbedingungen im Babylon einzustehen.

Kommentar

Es ist ein Novum in der deutschen Rechtsprechung, dass einer Organisation verboten wird sich als Gewerkschaft zu bezeichnen. Umso absurder ist es, wenn es sich dabei um eine Organisation handelt, die seit gut einem Jahr einen Arbeitskampf geführt hat, der letztlich Tarifverhandlungen erzwang.

„Dieser Angriff auf das Grundrecht der Koalitionsfreiheit kommt einem Gewerkschaftsverbot gleich. Nach unserem Verständnis sind es immer noch die Beschäftigten selbst, die sich entscheiden wie sie sich organisieren. Sollte dieser Beschluss Bestand haben, ist das nicht nur ein Angriff gegen die FAU Berlin, sondern gegen jede Form der unabhängigen Basisorganisierung.“ so Lars Röhm, Sekretär der FAU Berlin.

Die FAU Berlin kündigt indes an, gegen diesen Beschluss vorzugehen.

Pressekontakt: Lars Röhm | faub5 [ät] fau.org | 01577-8491072

Quellen:

http://de.indymedia.org/2009/12/268549.shtml

http://www.fau.org/artikel/art_091212-141820

Siehe auch:

Sonderseite zum Gewerkschaftsverbot



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