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Wir treffen uns immer Mittwochs ab 19 Uhr- derzeit allerdings noch an wechselnden Orten. Wer Interesse hat uns kennenzulernen und bei uns mitzumachen, kann das Kontaktformular oder unser Forum nutzen.Termine
FAU Solikonzert im AZ-Aachen
11.05.2008 | 20.00
Solikonzert / Party für die Aktionen und Demos am 1. Mai
16.05.2008 | 19.30
Lesung: Garbriel Kuhn - Neuer Anarchismus in den USA
19.05.2008 | 19.30
[Buchvorstellung] Die grossen Streiks
Neueste Einträge
- Aspekte gewerkschaftlichen Widerstands im globalen Kapitalismus
- Hauptausschuss zum Thema Rechtsextremismus im Aachener Rathaus
- Dokumentation: Texte und Redebeiträge zum 1 Mai
- Dokumentation: Feindbild Billiglohnland
- Bericht und Video: 1. Mai in Aachen [Update 2]
- Trailer: Its a Parade
- 850 AntifaschistInnen bei Demonstration "Stolberg wird kein Wallfahrtsort - Neonazis stoppen"
- Dokumentation: Hintergründe zu den Aufmärschen von Neonazis in Stolberg
- Dokumentation: Nachbarschaftsfest Bunt statt Braun in Stolberg verboten
- Der neue BKA Gesetzentwurf in leicht verständlicher Form
Häufig gelesene Artikel
- Dokumentation: Naziaufmarsch in Stolberg verhindern!
- Demo gegen den geplanten NPD- Aufmarsch am 22.09. in Düren
- Dokumentarfilm: Schwarzes Gold
- Protest gegen Neonazi-Konzert im Raum Aachen
- Was ist eigentlich die FAU? Selbstdarstellung und Ziele
- Vorteile einer Mitgliedschaft- Its time to Organize
- Flashmob im Aachener Hauptbahnhof
- Lesungen und Vorträge zum Thema: Anarchismus und radikale Demokratie [update]
- Willkommen
- Kundgebung, Demo und Aktionen in Aachen im Rahmen des Antiterror-Wochenendes
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| Dienstag, 18. März 2008 | |
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Wenn Arbeitgeber Fehler machen, klagen sich Mitarbeiter gerne in eine Dauer-Anstellung ein. Björn Vollmuth, Rechtsanwalt bei Mayer Brown in Frankfurt, erklärt im Kurzinterview mit der Wirtschaftwoche die Hintergründe. Herr Vollmuth, nach der Verlängerung eines befristeten Vertrags können Mitarbeiter oft eine unbefristete Beschäftigung einklagen. Warum? Generell gilt: Gibt es für die Befristung keinen Sachgrund wie etwa eine Schwangerschaftsvertretung, dürfen Mitarbeiter bis zu einer Gesamtzeit von zwei Jahren befristet eingestellt werden. Innerhalb dieser Zeit dürfen Arbeitgeber den Vertrag bis zu dreimal verlängern, zum Beispiel je um ein halbes Jahr. Dabei machen sie oft juristische Fehler, sodass sich Mitarbeiter trotz laufender Zweijahresfrist in ein unbefristetes Arbeitsverhältnis einklagen können. Ein neues Urteil zeigt: Das Bundesarbeitsgericht ist in solchen Fällen aufseiten der Arbeitnehmer. Worum ging’s? Ein Unternehmen hatte den Vertrag mit einer Mitarbeiterin um zwölf Monate verlängert. Fortan sollte sie aber 30 statt 20 Wochenstunden arbeiten. Die Richter stellten klar: Durch die Änderung der Arbeitszeit ist das nicht als Verlängerung, sondern als neuer Vertrag zu werten. Die Frau hat deshalb Anspruch auf eine unbefristete Beschäftigung. Wann wäre das anders? Wenn im ersten Vertrag gestanden hätte, dass sich die Arbeitszeit bei Verlängerung erhöht, oder wenn die Arbeitszeit erst angepasst worden wäre, als der zweite Vertrag bereits lief. Quelle: Wirtschaftswoche, Nr. 11, 10.03.2008 Weitere Texte und Artikel Ältere Artikel
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