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Expertenrat zum Thema Arbeitsverträge: Unbefristet per Klage E-Mail
Dienstag, 18. März 2008

Wenn Arbeitgeber Fehler machen, klagen sich Mitarbeiter gerne in eine Dauer-Anstellung ein.

Björn Vollmuth, Rechtsanwalt bei Mayer Brown in Frankfurt, erklärt im Kurzinterview mit der Wirtschaftwoche die Hintergründe.

Herr Vollmuth, nach der Verlängerung eines befristeten Vertrags können Mitarbeiter oft eine unbefristete Beschäftigung einklagen. Warum?

Generell gilt: Gibt es für die Befristung keinen Sachgrund wie etwa eine Schwangerschaftsvertretung, dürfen Mitarbeiter bis zu einer Gesamtzeit von zwei Jahren befristet eingestellt werden. Innerhalb dieser Zeit dürfen Arbeitgeber den Vertrag bis zu dreimal verlängern, zum Beispiel je um ein halbes Jahr. Dabei machen sie oft juristische Fehler, sodass sich Mitarbeiter trotz laufender Zweijahresfrist in ein unbefristetes Arbeitsverhältnis einklagen können.

Ein neues Urteil zeigt: Das Bundesarbeitsgericht ist in solchen Fällen aufseiten der Arbeitnehmer.

Worum ging’s?

Ein Unternehmen hatte den Vertrag mit einer Mitarbeiterin um zwölf Monate verlängert. Fortan sollte sie aber 30 statt 20 Wochenstunden arbeiten. Die Richter stellten klar: Durch die Änderung der Arbeitszeit ist das nicht als Verlängerung, sondern als neuer Vertrag zu werten. Die Frau hat deshalb Anspruch auf eine unbefristete Beschäftigung. Wann wäre das anders? Wenn im ersten Vertrag gestanden hätte, dass sich die Arbeitszeit bei Verlängerung erhöht, oder wenn die Arbeitszeit erst angepasst worden wäre, als der zweite Vertrag bereits lief.

Quelle: Wirtschaftswoche, Nr. 11, 10.03.2008



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