Die VKA argumentierte mit einer tarifvertraglich festgelegten Meistbegünstigungsklausel, die Bund und Kommunen zusichert, bessere Tarifvereinbarungen von ver.di und dbb mit den Ländern auch für sich in Anspruch nehmen zu können. Die Länder sind 2005 aus der Tarifunion mit Bund und Kommunen ausgeschert.
Das Arbeitsgericht ist dem Antrag der Arbeitgeberseite nicht gefolgt. Die Meistbegünstigung erlaube es nicht, «nur einzelne, eng gefasste Teilbereiche aus einem anderen Tarifvertrag herauszulösen und als Grundlage für eine Übernahme im Rahmen einer 'Meistbegünstigungsvorschrift' zu nehmen». Es gehe um ein Paket von Regelungen, die «nicht in sinnvoller Weise getrennt» werden könnten.
Die kommunalen Arbeitgeber kündigten nach der Entscheidung an, das Thema Arbeitszeit zum Schwerpunkt der Tarifrunde im Öffentlichen Dienst zu machen. «Die 38,5-Stunden-Woche ist für uns überholt und in einem modernen Öffentlichen Dienst nicht mehr haltbar», argumentierte VKA-Geschäftsführer Hartmut Matiaske nach der Entscheidung des Gerichts. Am 10. Januar beginnen neue Tarifverhandlungen von ver.di und dbb mit Bund und Kommunen.
Quelle: Deutsche Presseagentur (dpa)
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