Zitat des Tages und der Nacht
Um das Prinzip des Staates zu treffen, ist es besser, zu sagen, dass es nicht den Staat sondern lediglich eine Durchstaatlichung gibt, da das Staatliche über (durchaus vielfältige) Herrschaftsdiskurse pro- und reproduziert wird ... Der Staat ist nicht ein fremdes Monster dem entflohen oder das gezähmt werden muß. Er ist überall, beginnend bei uns selbst ...
Gabriel Kuhn
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| Samstag, 3. November 2007 | |
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ArbeitnehmerInnen, die von ihren Vorgesetzten gemobbt werden und erkranken, haben nicht nur Anspruch auf Schmerzensgeld sondern gegebenenfalls auch auf eine Versetzung: Vorraussetzung ist eine entsprechende Versetzungsmöglichkeit- also eine offene Stelle- innerhalb des Betriebes. Wird mensch durch seine Vorgesetzten in seiner fachlichen Qualifikation herabgewürdigt und erkrankt deswegen psychisch, steht ihm gegen seinen Arbeitsgeber ein Anspruch auf Schmerzensgeld zu. So entschied das Bundesarbeitsgericht (BAG) mit Urteil vom 25.10.2007 (8 AZR 953/06).
Unser Tipp: Oft ist es schwierig nachzuweisen, dass mensch gemobbt wurde. Ein erster guter Schritt ist es Tagebuch zu führen und die Verhaltensmuster, welche mensch als Mobbingaktionen von Chefs und Kollegen empfindet, mit Angabe von Uhrzeit und Datum zu dokumentieren. So fällt es später leichter Sachverhalte detailliert aufzuzeigen. In vielen Städten gibt es für "gemobbte" Anlauf- und Beratungsstellen. Lieber früher als später aufsuchen heisst die Devise, denn: Mobbing kann übel krank machen. Oder noch besser: Organisieren und das Maul aufmachen. Übrigens: Mobbing ist kein Phänomen von dem wenige betroffen sind. Die Zahl der von Mobbingaktionen betroffenen ArbeiterInnen wird in Deutschland derzeit auf über 1.000.000 geschätzt. Bedeutet: du bist nicht alleine!
Was bedeutet eigentlich Mobbing?
Alltagssprachlich ausgedrückt bedeutet Mobbing, dass jemand zumeist am Arbeitsplatz – aber auch in anderen Organisationen – fortgesetzt geärgert und schikaniert wird. Die gängigen Definitionen des Begriffs Mobbing sind folgende:
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