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Anarchosyndikalistische Gewerkschaft

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Arbeitsrecht

Sommerhitze: Temperatur-Grenzwerte am Arbeitsplatz

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Die junge Welt berichtet in der Online-Ausgabe vom 06.07.2010 über Temperaturgrenzwerte am Arbeitsplatz: Es ist es doch noch richtig Sommer geworden. Aber wer seine Zeit statt am Strand im heißen Büro oder in der Werkhalle verbringen muß, ist weniger begeistert. Zu heiß darf es allerdings auch hier nicht werden. Laut Anhang 3.5 der Arbeitsstättenverordnung soll die Lufttemperatur 26 Grad nicht überschreiten. Tut sie es dennoch, muß der Unternehmer zusätzliche Maßnahmen ergreifen, bei denen der Betriebsrat mitbestimmen kann. Rechtsgrundlage ist eine neue Regelung in Arbeitsstätten zur Raumtemperatur, die am 23. Juni dieses Jahres im Gemeinsamen Ministerialblatt Nr. 35 des Bundesinnenministeriums bekanntgemacht wurde.

Das Ministerialblatt Nr. 35 ist kostenpflichtig abrufbar unter: www.gmbl-online.de

Kommentare  

 
0 #1 RE: Sommerhitze: Temperatur-Grenzwerte am ArbeitsplatzAndre Zimmermann 2010-07-12 13:13
Ich freue mich sehr darauf, dass das schon gut geregelt ist. Früher, ohne die Klimaanlagen war es überall einfach unerträglich
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0 #2 RE: Sommerhitze: Temperatur-Grenzwerte am ArbeitsplatzSchwitzender Arbeiter 2010-07-20 13:44
Arbeit bei über 35 Grad

Wie die Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin kürzlich vermeldete, gilt seit einigen Wochen eine neue Arbeitsschutz-Regel (A 3-5) hinsichtlich der zu treffenden Maßnahmen bei erhöhten Rauminnentemper aturen. Ab 26 Grad sollen Arbeitgeber Getränke kostenlos reichen, ab 30 Grad müssen sie es sogar. Ab 35 Grad ist nach 45 min. Arbeit eine Pause von 15 min. einzulegen.
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