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Arbeitsrecht

Supermarktkette Netto: Sonderklausel im Arbeitsvertrag hebelt Lohnfortzahlung im Kranheitsfall aus

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Die Supermarktkette Netto Markendiscount - eine Tochter des EDEKA-Konzerns - hat Tausende Aushilfen zu Löhnen weit unterhalb des Tarifs eingestellt. Laut eines Berichts der Sächsischen Zeitung vom Wochenende wird versucht, mit Sonderklauseln im Arbeitsvertrag die gesetzlich vorgeschriebene Lohnfortzahlung bei Krankheit zu umgehen. Ein Dresdner Mitarbeiter habe berichtet, dass er trotz Krankenscheins keine Lohnfortzahlung bekommen sollte und er sie erst nach einer Rechtsberatung habe durchsetzen können.

Die Sächsische Zeitung berichtetet am Wochenende weiter: Für Tausende geringfügig Beschäftigte sei im Stundenlohn von 5,50 Euro eine sogenannte Sozialzulage enthalten. Damit seien alle Ansprüche angeblich abgegolten. Wörtlich genannt seien Urlaubs- und Weihnachtsgeld. Nach Angaben einer Dienstleistungsgewerkschaft würden kranke Beschäftigte mit Hinweis auf diese Klausel davon abgehalten, ihre Lohnfortzahlung einzufordern. Das Unternehmen wollte sich auf Anfrage der Zeitung dazu nicht äußern.

Die Zahl der geringfügig Beschäftigten bei Netto, Deutschlands drittgrößter Supermarktkette, wird alleine in Sachsen, Sachsen-Anhalt, Thüringen und Teilen Brandenburgs auf rund 10000 geschätzt.

Quelle: http://www.sz-online.de/nachrichten/artikel.asp?id=2518694

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