FAU Aachen

Anarchosyndikalistische Gewerkschaft

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Leiharbeit

3 Jahre Lohnnachzahlung für LeiharbeiterInnen?

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Setzt sich die Rechtsauffassung des Landesarbeitsgerichts (LAG) Berlin Brandenburg auch vor dem Bundesarbeitsgericht durch, gilt für mindestens 200000 Leiharbeitnehmer/innen das Arbeitnehmerüberlassungsgesetz, nach dem Sie einen Anspruch auf Gleichbehandlung mit der Stammbelegschaft des entleihenden Unternehmens haben.

Für weitere 400.000 Zeitarbeiter könnte ebenfalls das Prinzip des equal pay gelten. Der DGB hat nämlich seine Tarifverträge bereits vor einem Jahr gekündigt und verhandelt nicht nach. Ob sie, wie sonst üblich, noch nachwirken, also Tariflohn bezahlt werden muss, ist rechtlich umstritten.

LeiharbeiterIn nach CGZP-Tarif? Sichere Deine Ansprüche!

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Das Forum chefduzen.de hat in Verbindung mit dem Büro von Günter Wallraff den Rechtsanwalt Prof. Dr. Rüdiger Knaup mit Sitz in Bochum dafür gewinnen können, die LeiharbeiterInnen, welche vom Tarifvertrag der CGZP betroffen sind oder waren, vor Gericht zu vertreten.

Jeder Leiharbeiter -deutschlandweit- kann sich an die Kanzlei wenden. Sinn der Aktion ist es, rechtzeitig eure Ansprüche zu sichern.

Falls der Gewerkschaft CGZP auch in den nächsten Instanzen der Gewerkschaftsstatus aberkannt wird [siehe auch: Urteil in 2. Instanz: Christengewerkschaft (CGZP) ist nicht Tariffähig], haben alle LeiharbeiterInnen, die unter dem CGZP-Tarifvertrag gearbeitet haben, rückwirkend zum 01.01.2006 (oder ab 01.01.2010, rückwirkend zum 01.01.2007) Ansprüche auf höhere Löhne aus ihren Beschäftigungsverhältnissen. In diesem Zusammenhang werden wir Sammelklagen für die LeiharbeiterInnen führen.

Alle Formalitäten werden hierbei von der Kanzlei erledigt. Sie reicht Klagen ein, stellt für euch auch die Anträge auf Prozesskostenhilfe oder klärt Formalitäten mit der Rechtsschutzversicherung. Falls nichts von beidem greift, findet sich sicher auch ein anderer Weg.

Falls Ihr Rückfragen habt, wendet euch per Email an:

admin[ät]1oglinks.de oder cyberactivist[ät]chefduzen.de

oder nehmt direkt Kontakt mit der Kanzlei auf:

Prof. Dr. Rechtsanwalt Rüdiger Knaup

Doktor-Ruer-Platz 6
44787 Bochum
Telefon: 0234-60270-0
Telefax: 0234/60270-20

www.ra-knaup.de

Mehr Infos zum Thema Leiharbeit, siehe die Kampagne Gleicher Lohn für gleiche Arbeit

Urteil in 2. Instanz: Christengewerkschaft (CGZP) ist nicht Tariffähig

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Die Tarifgemeinschaft Christlicher Gewerkschaften für Zeitarbeit und Personalserviceagenturen (CGZP) gilt weiterhin als nicht tariffähig. Das Landes Arbeitsgericht Berlin-Brandenburg (LAG) hat heute in 2. Instanz bestätigt, dass die Christliche Zeitarbeitsgewerkschaft CGZP keine Zeitarbeitstarifverträge abschließen darf (Az 23 TaBV 1016/09). Damit wurde die Entscheidung des Arbeitsgerichts Berlin vom April 2009 bestätigt. Inhaltlich begründet wird die Entscheidung damit, dass es an der Tarifzuständigkeit zum Abschluss dieser Vereinbarungen fehle. Eine Sprecherin der Berliner Senatsverwaltung hat in einer Stellungnahme erklärt, die CGZP sei keine Gewerkschaft im tarifrechtlichen Sinne. Sie würden »Tarifverträge nur aus Gefälligkeit abschließen, um der Arbeitgeberseite bei der Absenkung ansonsten geltender gesetzlicher Beschäftigungsstandards behilflich zu sein«. Zwar seien einzelne Teilgewerkschaften der CGZP (z.B. die CGM) tariffähig, diese dürften ihre Zuständigkeiten durch die Delagation der Verhandlungskompetenz auf die CGZP jedoch nicht unberechtigt ausweiten.

Wie das Gericht mitteilte, ist gegen die Entscheidung Rechtsbeschwerde beim Bundesarbeitsgericht zulässig.

Nach dieser Entscheidung bleibt den Christlichen Gewerkschaften nun nur noch der Weg zum Bundesarbeitsgericht, um die mit dem Arbeitgeberverband Mittelständischer Personaldienstleister abgeschlossenen Tarifvertrag zu „retten“. Sollte das Bundesarbeitsgericht der Einschätzung der Vorinstanzen folgen, müssen sich die Arbeitgeber der Zeitarbeitsbranche auf Nachforderungen von Arbeitnehmern wegen ungültiger Tarifverträge einstellen. LeiharbeiterInnen mit CGZP-Tarifen können dann ihren Anspruch auf das gleiche Entgelt eines vergleichbaren Stammbeschäftigten geltend machen.  Ihnen steht nachträglich die gleiche Bezahlung wie den Stammarbeitskräften zu. In NRW sind bereits 30 Klagen von Betroffenen anhängig. Im Einzelfall geht es um Beträge von 500 bis 900 Euro pro Monat, die nachgefordert werden.

Drogeriemarktkette: Lohndrücken nach Schlecker-Art

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Seit einigen Jahren ist die Drogeriekette Schlecker wegen mieser Arbeitsbedingungen und niedriger Löhne immer wieder in die Schlagzeilen geraten. Mit rund 10.000 deutschen Filialen ist der Konzern Marktführer unter den Drogerieketten. Doch die häufig engen, zugestellten Verkaufsflächen treiben viele Kunden zur Konkurrenz. Nun will Schlecker 4000 kleine Geschäfte schließen und dafür rund 1000 größere "XL-Märkten" aufmachen - auf Kosten der MitarbeiterInnen. Denen wird erst gekündigt und dann ein neuer Vertrag über Zeitarbeitsfirmen für Schlecker- XL angeboten - mit Niedrigstlöhnen und Befristungen. Sie erhalten in der Regel einen Brutto-Stundenlohn von 6,61 bis 7,35 Euro, statt vorher 12,50 Euro. So werden Mitarbeiter zu Leiharbeitern.

Das Nachrichtenmagazin Frontal 21 berichtet in der Ausgabe vom 01. Dezember 2009 über die Drogeriekette Schlecker

Christliche Gewerkschaften: Lohndrücker im Namen Gottes

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Christliche Gewerkschaften drücken die Leiharbeiterlöhne. Jetzt ziehen Betroffene vor Gericht, der Ausgang wird in jedem Fall weitreichende Folgen haben.

Seit 2008 beschäftigen sich Gerichte mit der Frage, ob die CGZP Arbeitnehmerinteressen verfolgt. Für Peter Schüren, Professor für Arbeitsrecht an der Universität Münster, ist klar: „Die CGZP versorgt Arbeitgeber mit Wunschtarifverträgen.“ Dank der CGZP seien extreme Lohnsenkungen möglich. Egal, wie der Fall ausgeht, er hätte weitreichende Folgen: Gewinnt die CGZP, erhält eine systematische Praxis des Lohndumpings grünes Licht. Verliert die CGZP, können alle Leiharbeiter, die unter CGZP-Verträgen gearbeitet haben, Lohnsummen nachfordern. Und die Sozialversicherungsträger könnten auf die Zahlung der entgangenen Beiträge pochen. Das könnte eine erkleckliche Summe sein. Peter Schüren hat ausgerechnet, dass das bei geschätzten rund 200.000 Leiharbeitern, die seit 2003 nach CGZP-Tarif bezahlt werden, rund eine halbe Milliarde Euro an Krankenkassen-, Renten-, Arbeitslosen und Pflege- und Unfallversicherungsbeiträgen pro Jahr sind.

Hier gehts weiter zum vollständigen Artikel in der TAZ vom 24.11.2009.

Das Landes Arbeitsgericht Berlin (LAG) entscheidet beim Verhandlungstermin am 7. Dezember 2009 in zweiter Instanz über die Tariffähigkeit der "Christlichen Zeitarbeitsgewerkschaft CGZP".

Siehe auch:

Jungle World: Eine Woche gegen Menschenmakler

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Die Jungle World berichtet in ihrer aktuellen Ausgabe über die Aktionswoche der FAU für die Abschaffung der Leiharbeit. Leiharbeit bedeutet: weniger Lohn für die gleiche Arbeit. Gewerkschaften und Arbeitsämter tragen ihren Teil zu diesem Umstand bei.

»Bisher konnten diese Menschenmakler ihrem anrüchigen und lukrativen Gewerbe in aller Ruhe nachgehen, weil keine Behörde, kein Unternehmerverband und kein Betriebsrat es wagte, gegen die als harmlose Einzelfirmen getarnten Vermittlungsbüros einzuschreiten.« So beschrieb der Spiegel 1957 das System der Leiharbeit. Es sei ein »zwielichtiges Vermittlergeschäft« zur Ausbeutung von »beschäftigungslosen Flüchtlingen, Urlaubern, entlassenen Strafgefangenen« und Arbeitslosen. Mittlerweile ist die Leiharbeit als Teil der »Agenda 2010« ein staatlich geförderter, immer größer werdender Sektor des Arbeitsmarktes. Im vergangenen Jahr waren 800 000 Menschen darin beschäftigt, seit Beginn der Krise wurden allerdings 300 000 von ihnen entlassen.

Die »gewerbliche Arbeitnehmerüberlassung« war in Deutschland lange Zeit verboten. 1967 hob das Bundesverfassungsgericht das Verbot auf und schuf so einen »Freiraum wirtschaftlicher Betätigung«, wie es damals in der Begründung hieß. Mit den Hartz-Gesetzen wurden die Bestimmungen zur Leiharbeit modifiziert und die Vermittlung von Arbeitskräften wurde erleichtert, angeblich mit dem Ziel, Arbeitslose wieder in den Arbeitsmarkt zu integrieren. Firmen sollten ihr Personal in Leiharbeit »testen« können, ohne mit den zuvor gültigen arbeitsrechtlichen Bestimmungen konfrontiert zu sein.

Der angestrebte so genannte Klebe-Effekt blieb aber weitgehend aus. Einer Studie der Hans-Böckler-Stiftung zufolge bekommen nur 15 Prozent der Leiharbeiter im Anschluss eine feste Stelle, der DGB vermutet, dass der »Klebe-Effekt« »in der derzeitigen Krise gegen Null geht«. Statt ein erster Schritt zu einem festen Job zu sein – sofern man den haben will –, reicht diese Art der Arbeit bei vielen noch nicht einmal aus, um den Lebensunterhalt zu sichern. Jeder achte Leiharbeiter ist trotz Vollzeitbeschäftigung auf ergänzende Leistungen nach Hartz IV angewiesen. Gleichzeitig werden Festanstellungen immer seltener, viele Firmen entlassen Mitarbeiter, um sie bei Bedarf temporär und zu schlechteren Bedingungen wieder anzumieten.

Zwar wurde zum Schutz der Leiharbeiter der Grundsatz »Equal Pay – Equal Treatment« im Gesetz festgeschrieben, der gleichen Lohn für gleiche Arbeit und gleiche Arbeitsbedingungen sicherstellen soll – was im übrigen als Artikel 23 längst in der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte zu finden ist. Jedoch wurde im Arbeitnehmerüberlassungsgesetz (AÜG) ein Passus hinzugefügt, der es erlaubt, mit Tarifverträgen von diesem Grundsatz abzuweichen. »Dadurch bekommen die Leute generell Dumpinglöhne, die weit unter dem liegen, was ihnen laut Gesetz zusteht. Was als Ausnahmemöglichkeit im Gesetz verankert wurde, ist mittlerweile die Norm«, sagt Kersten Cohrs von der Freien Arbeiterinnen- und Arbeiter-Union (FAU) Frankfurt der Jungle World.

Um sich bei der Ausarbeitung der Tarifverträge nicht auf die sozialdemokratischen Gewerkschaften verlassen zu müssen, wurde zu der Zeit, als die Hartz-Gesetze eingeführt wurden, die »Tarifgemeinschaft Christlicher Gewerkschaften Zeitarbeit und Personalserviceagenturen« (CGZP) gegründet. Diese handelte in den vergangenen Jahren Tarifverträge zu äußerst schlechten Bedingungen für die Leiharbeiter aus. Im Frühjahr wurde ihr vom Amtsgericht Berlin deswegen die »Tariffähigkeit« aberkannt. Sollte der Beschluss in zweiter Instanz bestehen bleiben, dürfen sich viele Leiharbeiter auf kräftige Nachzahlungen freuen, da dann die Tarifverträge ungültig würden und die Arbeiter rückwirkend Anspruch auf gleiche Bezahlung hätten.

Zum vollständigen Artikel: Eine Woche gegen Menschenmakler

Pressemitteilung - Kampagne gegen Leiharbeit startet

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Die Freie Arbeiterinnen- und Arbeiter Union (FAU) kritisiert "modernen Menschenhandel" und fordert die Abschaffung der  Leiharbeit.

In über 30 Städten finden ab Freitag, den 18. September bis Freitag, den 25. September im Rahmen einer bundesweiten Kampagne gegen Leiharbeitsverhältnisse verschiedene Protestaktionen statt. Initiiert wurde die Kampagne von Einzelgewerkschaften des Dachverbands FAU. Der anarchosyndikalistische Gewerkschaftsverband war zuletzt durch seine Kampagne für Tarifverhandlungen im "alternativen" Kino Babylon aufgefallen und ist manchen LeserInnen noch durch die "Strike Bike" Aktion bekannt.

Leiharbeit abschaffen: Aktionswoche 18. bis 25. September 2009 auch in Aachen [Update]

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Um den Kampf gegen die Leiharbeit auch öffentlich sichtbar zu machen und um Druck auf die Menschenhändler auszuüben, rufen FAU-Syndikate alle Interessierten zur kreativen Beteiligung an einer bundesweiten „Aktionswoche zur Abschaffung der Leiharbeit“ auf – vom 18.–25. September. In mehr als 20 Städten - darunter auch Aachen - wird die FAU gemeinsam mit anderen Gruppen gegen die Zumutungen der Leiharbeit aktiv. Die Kampagne fordert die Abschaffung der Leiharbeit, die Übernahme aller LeiharbeiterInnen, die es wünschen, in die Entleihbetriebe und die vollständige Nachzahlung der Lohnanteile, um die die LeiharbeiterInnen seit dem Abschluß der Dumpinglohntarifverträge (2004) betrogen wurden.

Die Bandbreite der Aktionen reicht bisher von Infoständen, über Stadtrundgänge zu den Menschenhändlern, Besuchen in Leihbuden bis zu Aktionen von LeiharbeiterInnen in und vor verschiedenen Entleihbetrieben. Außerdem sind eine Reihe von ergänzenden Veranstaltungen geplant, die über das Thema Leiharbeit, aber auch über andere Formen prekärer Arbeit informieren sollen.

leiharbeit-abschaffen

Was bisher für Aachen geplant ist

Öffentliches Treffen der FAU Aachen am 17. September: An diesem Tag wollen wir uns ab 18:30 Uhr im Aachener Infoladen gemeinsam mit interessierten BesucherInnen auf die Aktionswoche einstimmen. Weitere Infos gibt es hier.

Informationsstand in der Aachener Innenstadt

Am Samstag, 19. September 2009 werden wir in der Zeit von 12  bis 14 Uhr einen Informationsstand in der Aachener Innenstadt, vor dem Elisenbrunnen abhalten. Neben Informationsmaterial und Aufklebern zur Anti-Leiharbeitskampagne gibt es (kostenlose) Ausgaben unserer Gewerkschaftszeitung, der Direkten Aktion, und unser übliches Büchertischangebot. Weitere Infos hier.

Ein Infoabend zum gemeinsamen Austausch wird am 24. September 2009 ab 19 Uhr im Cafe Einstein stattfinden. Weitere Infos hier.

Ausführliche Informationen zum Thema Leiharbeit und zur Aktionswoche (in anderen Städten) findet ihr auf www.leiharbeit-abschaffen.de und im 2. Teil dieses Beitrags. Wir freuen uns, wenn sich weitere Gruppen an den Aktionen beteiligen. Gruppen aus Aachen und dem Umland, die Interesse an einer Kooperation haben, können gerne Kontakt zu uns aufnehmen.

Wir diskutieren derzeit mit Gewerkschaften und Gruppen außerhalb der BRD über eine Ausweitung der Kampagen auf andere europäische Regionen im nächsten Frühjahr.

Statistik: Zeitarbeit macht häufiger krank

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Film: Leiharbeit undercover

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Seine gelbe Weste leuchtet schon von Weitem. Sie markiert ihn, zeigt, dass er anders ist als die anderen Arbeiter in der Werkshalle. Matthias P. ist Leiharbeiter. In vielen Betrieben arbeitet er Schulter an Schulter mit den Facharbeitern des Unternehmens. Matthias P. bekommt rund sieben Euro brutto pro Stunde - weniger als die Hälfte des Lohns, den die Festangestellten mit Tarifvertrag bekommen. Noch am Morgen saß Matthias P. in seiner Wohnung. In Hose und Leuchtweste hockte er neben dem Telefon. Er ist verpflichtet, bis eine Stunde vor Schichtbeginn zu warten, auf einen Anruf der Firma, die ihn verleiht. Matthias P. gibt es erst seit einem Jahr.


Der Name ist ein Pseudonym, hinter ihm verbirgt sich Markus Breitscheidel. Der Undercover-Rechercheur und Autor arbeitete für diesen Film über ein Jahr lang mit falscher Identität in der Leiharbeitsbranche, im Niedriglohnsektor. Die Reportage begleitet Matthias P. bis zum Werkstor, seine Arbeitstage filmt er verdeckt. Nur so ließ sich dokumentieren, wie das Leben eines Leiharbeiters tatsächlich ist. „Viele aus der Stammbelegschaft behandeln mich, als hätte ich eine ansteckende Krankheit“, sagt Matthias P. die story dokumentiert die Erlebnisse von Matthias P. und spricht mit seinen Kollegen, den festen und den ausgeliehenen. die story geht aber auch in die Betriebe und konfrontiert die Verantwortlichen.

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Zitat des Tages und der Nacht

"Wissen wir denn, ob das, was uns heute utopisch erscheint, in der nächsten, übernächsten Epoche nicht schon Realität sein kann?"


Louise Michel

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