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Lesung: Garbriel Kuhn - Neuer Anarchismus in den USA
19.05.2008 | 19.30
[Buchvorstellung] Die grossen Streiks
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| Donnerstag, 28. Februar 2008 | |
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Gestern erklärte das Bundesverfassungsgericht, dass in seiner jetzigen Form geltende nordrhein-westfälische Verfassungsschutzgesetz für verfassungswidrig. Besondere Aufmerksamkeit wurde dem RichterInnen-Spruch zuteil, weil BundespolitikerInnen das NRW-Modell auf Bundesebene übertragen wollten. In der Begründung des Gerichtes heißt es, daß heimliche Online-Durchsuchungen (bspw. per Bundestrojaner) die Persönlichkeitsrechte der Betroffenen verletzen würden. Nach Meinung des Gerichtspräsidenten Papier setzt das Urteil klare Signale: "Das Bundesverfassungsgericht leitet in seinem heutigen Urteil aus dem allgemeinen Persönlichkeitsrecht erstmalig ein Grundrecht auf Gewährleistung der Vertraulichkeit und Integrität informationstechnischer Systeme her."
Allerdings handelt es sich bei dem RichterInnenspruch um keine
generelle Absage an Online-Durchsuchungen, diese sind nämlich weiterhin
prinzipiell erlaubt, beispielsweise dann, wenn Bedrohungssituationen
vorliegen, die den Bestand des Staates oder Menschleben gefährden.
Dafür ist eine vorherige
richterliche Anordnung notwendig.
Der RichterInnenspruch ist also als Riegel zu verstehen, der dem
großflächigen Überwachungsangriff auf private Computer vorschiebt. Weitere Texte und Artikel Neuere Artikel
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