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| Dienstag, 22. April 2008 | |
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Dank der Webseite Daten-Speicherung.de gibt es nun die geplanten Befugnisse laut BKA Gesetzesentwurf auch für Nicht-JuristInnen in leicht verständlicher Form. Sollte der Gesetzenwurf abgesegnet und für Verfassungskonform erklärt werden, wird das BKA zur neuen "Superpolizei" im "Kampf gegen den Terrorismus" gemacht, die ähnlich dem FBI tief greifende Befugnisse hat. Denn: das Bundeskriminalamt soll erstmals die Erlaubnis erhalten, selbst exekutivisch tätig zu werden. Erlaubt werden sollen Videoüberwachung innerhalb von Wohnungen, die Überwachung von Computern, Rasterfahndung, der große Lauschangriff und Telefonüberwachung. Zur Online-Durchsuchung will der Bundesinnenminister dem Bundeskriminalamt erlauben, sich online in private Computer einzuhacken und Daten abzugleichen. Das BKA soll zudem personenbezogene Daten auch aus den Datenbeständen von Privatunternehmen erheben, speichern und verstärkt auf die erkennungsdienstliche Behandlung zurückgreifen dürfen. Für Ermittlungen ist der praktisch unregulierte Einsatz von Observationen auch mit Hilfe technischer Mittel vorgesehen. Dies beinhaltet die akustische und optische Überwachung der Betroffenen sowie den Einsatz von V-Leuten und verdeckten Ermittlern auch innerhalb von Wohnungen. Zu diesem Zwecke sollen Mitarbeiter des BKA auch Urkunden verändern und fälschen dürfen. Ebenso wird das Recht eingeräumt, die Anfertigung von Lichtbildern und Tonaufnahmen in Wohnungen Unbeteiligter vorzunehmen, sofern sich ein Betroffener dort aufhält. Betroffene würden von den Maßnahmen nur in Ausnahmefällen benachrichtigt. Das Bundeskriminalamt soll im Einzelnen die folgenden Mittel anwenden dürfen:
Vor den Maßnahmen des BKA geschützt sind nur Geistliche, Strafverteidiger und Abgeordnete, wenn sie ihren Beruf ausüben und nicht Verursacher der abzuwehrenden Gefahr sind. Quelle: Daten-Speicherung.de Weitere Texte und Artikel Neuere Artikel
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