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Zitat des Tages und der Nacht

Anarchie ist Sozialismus und Freiheit in einem. Freiheit ohne Sozialismus besteht aus Privilegien und Sozialismus ohne Freiheit bedeutet Gewalt und Unterdrückung.
(Michail Bakunin)

 

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Jetzt ist es amtlich: G8-Razzia war Willkür E-Mail
Sonntag, 6. Januar 2008
Jetzt ist es amtlich: Die Razzien- Betroffen waren mehr als 40 Zentren, Büros und Privatwohnungen in insgesamt 6 Bundesländern- gegen GlobalisierungskritikerInnen im Mai 2008 waren rechtswidrig. Generalbundesanwältin Monika Harms (CDU) hat ohne Rechtsgrundlage agiert. Das entschied der Bundesgerichtshof in einem am Freitag veröffentlichten Beschluß. Rund 900 Polizeibeamte beschlagnahmten Computer und Handys sowie (private) Unterlagen. In einigen Fällen wurden gar Geruchsproben von den Beschuldigten erzwungen. Mindestens eine Privatwohnung wurde verwanzt und der Eingang des Wohnhauses über Wochen per Videokamera überwacht um alle BesucherInnen zu identifizieren.

 

Im Vorfeld wurde wieder ordentlich mit der "Terrorkeule" geschwungen: Begründet wurde das Vorgehen nämlich sowohl vom Verfassungsschutz als auch vom Bundeskriminalamt mit einer angeblichen "militanten Kampagne" gegen den G-8-Gipfel. Die von den Durchsuchungen betroffenen Häuser wurden schnell als vermeintliche Kommandozentralen der "terroristischen Vereinigungen" ausgemacht, deren BenutzerInnen "mit Brandanschlägen und anderen gewalttätigen Aktionen den bevorstehenden Weltwirtschaftsgipfel (G8) im Frühsommer 2007 in Heiligendamm erheblich zu stören oder zu verhindern« suchten.

Wie sich jetzt einmal mehr von offizieller Seite bestätigen sollte, war das Vorgehen Propaganda um potenzielle ProtestlerInnen im Vorfeld des G8- Gipfels zu verschrecken und die Anti-G8-Bewegung insgesamt zu schwächen und zu kriminalisieren.

Der Bundesgerichtshof (BGH) hob bereits am 20. Dezember – auf die Klage eines Betroffenen hin – den Durchsuchungs- und Beschlagnahmebeschluß auf. Die Strafverfolgungsbehörden des Bundes seien »nicht zuständig« gewesen, hieß es. Die Begründung ist zwar überwiegend formal, aber auch inhaltlich eine Ohrfeige für die Bundesanwaltschaft (BAW). Die Richter äußern »nachhaltige Zweifel«, daß sich »die beschuldigten Globalisierungsgegner tatsächlich zu einer Vereinigung im strafrechtlichen Sinne zusammengeschlossen haben«. Aber selbst wenn, könne diese »nicht als terroristische Vereinigung eingeordnet werden«. Auch die Möglichkeit, gegen eine etwaige »kriminelle Vereinigung« zu ermitteln, scheide aus, weil es an der »besonderen Bedeutung des Falles« mangele. Mit anderen Worten: Die BAW war von Anfang an nicht berechtigt, ihre Truppen in Marsch zu setzen. Legal wäre nur gewesen, ganz normal die Polizeien der Länder ermitteln zu lassen.

Doch ein »normales« Vorgehen wollten die Verfolgungsbehörden gerade nicht, sondern größtmögliche Terrorhysterie. Der Sonderparagraph 129a mußte her, um Globalisierungskritiker zu diffamieren, die Bewegung zu spalten und Einblick in linke Strukturen zu gewinnen. In Hamburg wurde die Gelegenheit genutzt, mindestens eine Wohnung zu verwanzen, in Berlin wurde kurz nach der Razzia ein Peilsender am Auto eines Aktivisten gefunden. Aufgegangen ist das Konzept nicht: Wenige Stunden nach den Razzien gingen bundesweit über 10000 Menschen auf die Straße, die Empörung über die Polizeiwillkür kam der Protestbewegung zugute.


Ergänzung: Frontal21- Unschuldige unter Terrorverdacht
 

Wohnungsdurchsuchungen, observierte Telefone und Computer, Festnahmen - schon geringe Indizien reichen aus, um als vermeintlicher Terrorist ins Visier der Fahnder der Bundesanwaltschaft zu geraten.


Das Video wurde nicht von der FAU-Aachen produziert. Die Einblendung ist als Dokumentation der unter YouTube zu findenden Kopie zu sehen.

Textquelle: jW  



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