Offener Brief der Freien Arbeiter und ArbeiterInnen Union (FAU) Aachen an :
Kreisverband ver.di Aachen
Kreisverband DIE LINKE Aachen
Kreisverband DIE LINKE Düren
ver.di Jugendsekretäriat Bezirk Aachen/Düren/Erft
Andrej Hunko, MdB für DIE LINKE
DIE LINKE, Altkreis Jülich
Liebe Genossinnen und Genossen!
Sehr geehrte Damen und Herren!
Dieser Brief informiert über das Verbot gegenüber der FAU Berlin sich Gewerkschaft zu nennen und damit implizit als solche zu handeln.
Wir fordern Sie auf, sich mit der FAU Berlin und den Beschäftigten im Kino Babylon solidarisch zu erklären und sich damit zur Koalitionsfreiheit zu bekennen.
Es ist in Deutschland ein bisher einmaliger Fall, dass GewerkschaftsaktivistInnen für ihre gewerkschaftliche Arbeit mit einem Ordnungsgeld von bis zu 250.000 Euro oder ersatzweise mit einer Haftstrafe bis zu einem halben Jahr bedroht werden.
Hier ein kurzer Abriss über den Arbeitskampf der Freien ArbeiterInnen Union Berlin und das Verhalten von ver.di Berlin, DIE LINKE Berlin und den beteiligten Berliner Gerichten.
Seit über einem Jahr ist die FAU Berlin in einen Arbeitskampf mit dem für Niedriglöhne bekannten Kino Babylon verwickelt. Der Arbeitskampf findet statt vor einem Hintergrund von prekären Arbeitsverhältnissen und Niedriglöhnen zwischen 5,50 und 8,00 Euro brutto, von Entlassungen gewerkschaftlich aktiver Beschäftigter und einem Arbeitsklima, das von Beschäftigten als „Gutsherrenmentalität“ bezeichnet wird.
Die Geschäftsleitung des mit jährlich über 300.000 Euro vom rot-roten Senat geförderten Kinos hatte sich im Juni 2009 geweigert Verhandlungen mit der FAU über einen Haustarifvertrag zu führen. Von da an standen monatelang fast täglich FAU-Mitglieder und Beschäftigte des Kinos vor dem Betrieb und informierten über die Zustände und die Forderung nach dem Tarifvertrag. So kam es, dass die Geschäftsleitung nach dem intensiven Arbeitskampf und dem Boykott kaum noch eine andere Möglichkeit hatte, als den Tarifvertrag zu verhandeln, der von der FAU Berlin, ihrer Betriebsgruppe und der Belegschaft diskutiert und beschlossen worden war. Der Berliner Senat hat letztendlich 30.000 € zusätzliche Gelder zweckgebunden für Personalkosten bereitgestellt.
An dieser Stelle wurde der Arbeitskampf von ver.di unterlaufen. Ohne Verankerung im Betrieb war das Ergebnis der Verhandlungen von ver.di mit der Geschäftsführung ein GefälligkeitstarifÂvertrag, deutlich unter dem eigenen Flächentarif. ver.di Berlin hat damit die Rolle übernommen, die ansonsten "gelben Gewerkschaften" zugeschrieben wird.
Bei einem ersten Treffen zwischen der FAU und ver.di am 6.10. ließ sich ver.di-Chefunterhändler Köhn auf keine konkrete Vereinbarung mit der FAU ein, da er zuerst mit den Geschäftsführern sprechen wollte.
Um die FAU Berlin, die nach eigenen Angaben etwa ein Drittel der Beschäftigten organisiert und somit die einzige kampffähige ArbeitnehmerInnenvereinigung im Babylon ist, vorübergehend auszuschalten, wurde von den Geschäftsführern eine Einstweilige Verfügung beim Arbeitsgericht beantragt. Das Gericht stimmte dem Antrag zu und untersagte der FAU Berlin am 7.10., den Boykottaufruf gegen das Kino Babylon fortzuführen. In der Begründung der Verfügung nahm das Gericht an, dass die FAU Berlin auf die gesamte Region bezogen nicht tariffähig sei.
Dabei hat die FAU Berlin durch den Arbeitskampf die wesentlichsten rechtlichen Anforderungen für den angestrebten Haustarifvertrag übererfüllt, nämlich die Durchsetzungsfähigkeit und -mächtigkeit gegen die Betreiber des Babylon.
Einen Tag nach der Zustellung der Verfügung verkündete ver.di, dass sie nun Tarifverhandlungen mit der Geschäftsführung des Babylon führt. Dieser Schritt erfolgte gegen einen einstimmigen Beschluss der Belegschaft, die Verhandlungen gemeinsam mit der FAU Berlin zu führen. Durch die andauernden Proteste gegen die BetreiberInnen des Kinos geriet die zweite Verhandlungsrunde ver.di's mit der Geschäftsführung in Schwierigkeiten und die GeschäftsführerInnen drohten der FAU Berlin an, ihr den Begriff „Gewerkschaft“ gerichtlich untersagen zu lassen.
So wurde der FAU am 11. Dezember eine Einstweilige Verfügung des Landgerichts zugestellt, in der ihr ohne mündliche Anhörung die Selbstbezeichnung „Gewerkschaft“ und „Basisgewerkschaft" verboten wird, was de-facto einem Gewerkschaftsverbot gleich kommt. Aus einem Gütetermin in dieser Sache, der für den 5. Januar angesetzt war, entwickelte sich eine Verhandlung, in der das Gericht seine Entscheidung vom 11.12. bestätigte.
Dieses Verbot ist ein Angriff auf das Grundrecht der Koalitionsfreiheit, vor allem da es nach unserem Verständnis immer noch die Beschäftigten selbst sind, die entscheiden, wie sie sich organisieren. Sollte dieser Beschluss Bestand haben, trifft das nicht nur die FAU Berlin, sondern ist auch ein bisher einmaliger Vorgang in der Geschichte der BRD und ein Schlag gegen die Rechte aller Lohnabhängigen. Eine ausführlichere Beschreibung ist auf http://www.fau.org/verbot zu finden.
Während in anderen Staaten, wie Spanien, Frankreich, Schweden oder Griechenland basisdemokratische und selbstverwaltete Gewerkschaftsstrukturen etwas völlig Normales sind, wird in Deutschland versucht, solche aufkeimenden Bewegungen klein zu halten.
Wie ist zu rechtfertigen, dass ver.di Berlin nicht mit der kämpfenden Belegschaft geredet, sich dort nicht über die Geschehnisse informiert, die Bedürfnisse der Angestellten einfach übergangen und ihnen keine Frage zu den Arbeitsbedingungen in dem Kino gestellt hat, um dann gegen den Willen und ohne Einbeziehung des Betriebsrates und der am stärksten aufgestellten Gewerkschaft im Betrieb in Verhandlung mit dem Geschäftsführer gegangen ist? Möchte sich ver.di hier etwa über den Willen derer erheben, denen Ihre Organisation nützen soll?
Enttäuschend in dieser Angelegenheit ist auch die Rolle der Linkspartei, steht diese doch für einen Mindestlohn von 10 Euro auf bundesweiter Ebene. Sie hat dies allerdings nicht einmal in einem Betrieb umgesetzt, der aus ihrer Regierungskoalition mit 300.000 Euro im Jahr subventioniert wird. Es wurde versucht sie öffentlich in die Verantwortung für die Zustände in dem von ihr geförderten Kino zunehmen. Vertreter erklärten mehrfach, sie dürften sich nicht in den Tarifkonflikt einmischen. Am 25. September 2009 findet eine Betriebsversammlung und Proteste anlässlich der "Linken Kinonacht" im Babylon statt. Die Beschäftigten fordern einstimmig keinen Alleingang ver.dis. „Die Linke“ verteilt Flyer, auf denen sie angibt Vermittlerin der Intervention ver.dis gewesen zu sein. Köhn hatte das zuvor in der Versammlung auf Anfrage geleugnet.
Das halbkomunale Kino Babylon in Berlin verdankt seine Existenz der Unterstützung durch den Berliner Senat. In erster Linie aber dem Engagement der Berliner LINKEN für eine freie Kulturlandschaft. Die eingesetzten Geschäftsführer Grossmann und Hackel nutzen ihre Position allerdings für arbeiterfeindliche Geschäftspraktiken und Dumpinglöhne. Arbeiterfilme zeigen bedeutet eben noch nicht Arbeiterinteressen zu vertreten.
Die Politik der LINKEN in Berlin fördert indirekt die Abschaffung freier Gewerkschaftsorganisierung und der grundgesetzlich garantierten Koalitionsfreiheit. Es ist doppelt bedenklich, wenn dies unter der Verantwortlichkeit einer Partei geschieht die sich als sozial und gewerkschaftsnah darstellen will und im Moment mittelbar die Abschaffung der Gewerkschaftsfreiheit unterstützt. Wie ist es zu beurteilen, wenn schon bei einer Regierungsbeteiligung der LINKEN, es nicht gelingt, in von ihr finanzierten Betrieben korrekte Verhältnisse und Gewerkschaftsfreiheit zu garantieren?
Im Ausland hat das Verbot, das gegen internationale Konventionen verstößt, etwa die der International Labour Organization (ILO), bereits große Empörung ausgelöst. Fast täglich finden Solidaritätsaktionen statt, die sich zunehmend ausweiten. Die FAU setzt weiter alles daran die gewerkschaftliÂche Freiheit aller Beschäftigten zu verteidigen.
Wir fordern Sie auf, Stellung zu den Ereignissen zu beziehen und sich mit der Betriebsgruppe im Kino Babylon sowie mit der FAU Berlin solidarisch zu erklären.
Solidarität mit der Freien Arbeiterinnen und Arbeiter Union Berlin!
Für die Gewerkschaftsfreiheit! Für die Koalitionsfreiheit!
Gegen die Kriminalisierung sozialer Proteste!
FAU Aachen
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Kommentare
ich habe den Angriff gegen die FAU bereits in den letzten Tagen verfolgt, eure Mail hat mich auch schon über andere Verteiler erreicht.
Ich bin seitdem erschüttert über die Vorgehensweise des "rot-roten" Senats in Berlin! Ich selbst war immer Gegner der Regierungsbetei ligung der LINKEN in Berlin und anderswo!
Leider bin ich seit September 2009 nicht mehr Mitglied des Stadtrates, aber eure Angelegenheit werden wir in den nächsten Tagen im Vorstand des LINKE-OV Aachen-Ost besprechen und euch dann möglichst bald antworten.
Für eure Arbeit wünsche ich euch schonmal vorab viel Erfolg,
mit sozialistischen Grüßen
Marc Treude
Ver.di und Geschäftsleitun g des Babylon verhandeln nach Vermittlung der LINKEN über Tarifvertrag
Der schwelende Tarifstreit im Kino Babylon geht seinem Ende entgegen. Die Dienstleistungs gewerkschaft ver.di hat mit der Geschäftsleitun g der Neuen Babylon GmbH Verhandlungen über einen Haustarifvertra g aufgenommen. Die Tarifpartner beziehen zudem den Berliner Senat in die Verhandlungen ein, da der Betrieb des kommunalen Kinos im historischen Gebäude durch das Land gefördert wird.
Erklärtes Ziel der Verhandlungen, die auch durch die Vermittlung von LINKEN-Politikern zu Stande kam, ist die Verbesserung der tariflichen Situation aller Beschäftigten im Kino Babylon und die Sicherung des Betriebes mit seinem nicht-kommerziellen, programmatische n Anspruch. Die Gewerkschaft Ver.di organisiert bundesweit etwa 2.000 Kinobeschäftigt e und schließt seit langer Zeit Tarifverträge in diesem Bereich ab.
Klaus Lederer, Landesvorsitzen der der LINKEN und Direktkandidat in Berlin-Mitte, erklärte dazu: „Auch wenn die wirtschaftliche Situation des Babylon nicht mit Kinoketten wie Cinemaxx vergleichbar ist, erwarten wir einen Tarifabschluss, der die Lage der Beschäftigten real verbessert und den Betrieb des Babylon auf eine nachhaltige tarifliche Basis stellt.
Die LINKE setzt sich, anders etwa als die Grünen, für einen dauerhaften Erhalt des kommunalen Kinos am Rosa-Luxemburg-Platz ein.
Die Kleinstorganisa tion FAU, die mit ihren 300 Mitgliedern bundesweit noch nie einen Tarifvertrag abgeschlossen hat, sollte ihre Imagekampagne nicht weiter auf Kosten einer wertvollen Kultureinrichtu ng dieser Stadt vorantreiben.“
Quelle: fau.org/.../art_100202-015006
Ich werde diesen Vorgang in der Linken in Aachen thematisieren, allerdings erst in zwei Wochen, weil ich nicht in Aachen bin.
Eine einstweilige Verfügung kann recht einfach ohne tiefere gerichtliche Prüfung erlangt werden und sagt erst einmal nichts zur Rechtmäßigkeit der Sache aus.
Ich empfehle der FAU, die Antragsteller der einstweiligen Verfügungen gerichtlich zur Hauptsacheklage zu zwingen, das ist ganz einfach mit dem entsprechenden formlosen Antrag bei Gericht möglich. Des weiteren kann die FAU bei Gericht beantragen, daß die einstweiligen Verfügungen auch schon vor Entscheid im Hauptverfahren aufgehoben werden, wenn dargelegt werden kann, daß entweder keine Dringlichkeit vorliegt oder die Sache offensichtlich unbegründet oder falsch ist.
Grüße, Peter
arrogant, peinlich und entlarvend. Arbeiterfilme zeigen bedeutet eben noch nicht, Arbeiterinteres sen zu vertreten - ebenso wie links blinken auch in Berlin noch lange nicht links abbiegen bedeutet ... Parteien kann man nur unter Druck setzen, auf sie zu bauen, wäre äußerst naiv.
Solidarische Grüße
Horst Schnitzler
Unabhängiger im Rat der Stadt Aachen
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