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Verfassungsbeschwerde und Eilantrag gegen Vorratsdatenspeicherung eingereicht E-Mail
Freitag, 4. Januar 2008
Die vom Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung initiierte Verfassungsbeschwerde gegen die sechsmonatige Speicherung aller Verbindungsdaten ist am 31. Dezember 2007 beim Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe eingereicht worden. Erstmals in der Geschichte der Bundesrepublik haben rund 30.000 Menschen einen Rechtsanwalt mit der Erhebung einer Verfassungsbeschwerde beauftragt. Das Gesetz ist am 01. Januar 2008 in Kraft getreten.

 
Aus der Begründung der Klage

Das Gesetz lasse „massive Kommunikationsstörungen“ in Deutschland befürchten. Zum einen werde jeder Bürger grundlos wie ein potenzieller Straftäter behandelt. Es stelle einen gravierenden Eingriff in die Grundwerteordnung des Rechtsstaates dar, das Verhalten von 80 Millionen Bundesbürger ohne jeden Verdacht einer Straftat aufzeichnen zu lassen. Zum anderen drohe Journalisten der Abbruch von Informantenkontakten, Beratungsangeboten wie der Telefonseelsorge die Abnahme von Anrufen und E-Mails von Menschen in Not, Strafverfolgern der Wegfall anonymer Anzeigen und Hinweise, Regierungskritikern das Ende unkomplizierter Kommunikation und Internetsurfern Ermittlungen wegen des Besuchs vermeintlich verdächtiger Internetseiten. Sensible Kontakte und Kommunikationen könnten nur noch durch persönliche Treffen abgewickelt werden oder müssten insgesamt unterbleiben. Mit der unbefangenen Kommunikation gehe „die unverzichtbare Grundvoraussetzung eines demokratischen Staatswesens“ verloren.

Quelle: AK Vorratsdatenspeicherung

Praktische Tipps und Tricks zum Umgang mit der Vorratsdatenspeicherung gibts hier



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