"Bossnapping" nennt sich ein neues Phänomen, das insbesondere in Frankreich in den letzten Monaten bedrückende Realität geworden ist. Bossnapping steht für die meist kurzfristige Geiselnahme von ManagerInnen. ArbeitnehmerInnen und die sie unterstützenden Gewerkschaften wehren sich auf diese Weise gegen Betriebsschließungen, Stellenstreichungen, Standortverlagerungen ins Ausland und ähnliche unpopuläre Maßnahmen der Geschäftsführung. Zuletzt sorgte das Bossnapping beim Automobilzulieferer Molex für Aufsehen. Hier wurden gleich zwei Manager von ihren Mitarbeitern mehrere Tage in Geiselhaft genommen, um ihnen Zugeständnisse bei der geplanten Schließung des Werkes Villemur-sur-Tarn bei Toulouse im Juni abzuringen. Insgesamt gelingt es den Arbeitnehmer auf diese Weise immer wieder, der Geschäftsleitung gewisse Zugeständnisse abzuringen.
In deutschen Betrieben ist von solchen Aktionen bislang wenig bis nichts bekannt geworden. In Frankreich sind solche Geiselnahmen wohl vor allem Ausdruck der explosiven Sozialbeziehungen. Weil der soziale Dialog zwischen der Arbeitnehmerschaft und der Unternehmensführung schon in guten Zeiten stockt, gelingt es vielen Unternehmen nicht, in Krisenzeiten den notwendigen Arbeitsplatzabbau friedlich zu realisieren. Sollte sich die Krise weiter verschärfen und weitere Opfer fordern, wird man allerdings auch in Deutschland Aktionen nach französischem Vorbild nicht ausschließen können. Hierzulande sind zuletzt neue Kampfmittel wie der Streik um einen Tarifsozialplan und Flashmob-Aktionen praktiziert werden, um Schließungen zu verhindern oder Vorteile durchzusetzen. Mit der gewaltsamen Festsetzung von Managern wäre eine neue Dimension im Kampf um den Erhalt von Arbeitsplätzen und die Beibehaltung bisheriger Standards erreicht. Die rechtliche Beurteilung solcher Bossnapping-Aktionen aus der Sicht des deutschen Rechts ist eindeutig: sie sind kein legitimes Kampf- und Verhandlungsmittel und insbesondere nicht etwa von der sog. Kampfmittelfreiheit gedeckt. Sie sind nicht nur rechtswidrig, sondern sogar strafbar (Freiheitsberaubung, Nötigung etc.).
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